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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    67R0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                        67R0855.07                            67R0855.27
Radausführungskennz:                  67R0855.07                            67R0855.27
Radgröße:                             8½Jx20H2-N                            8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                       30 mm                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                     800 kg                                  800 kg
 Reifenabrollumfang:                      2336 mm                         2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706      150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/30R20          225/30R20          A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    K01)               A94) N235)         BF1) E110a) M00) T85)
                A205)                  225/30R20 M+S      225/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E110a) M00) T85)
                                       225/35R20          225/35R20          A01) bis A10)
                                       K01)               N235) T90)         BF1) E110a) GCX)
                                       225/35R20 M+S      225/35R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)               T90)               BF1) E110a) GCX)
                                       235/30R20          235/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               N245)              BF1) E110a) T88)
                                       235/30R20 M+S      235/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) E110a) T88)
                                       245/30R20          245/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K132) T90)         BF1) E110a)
                                       255/30R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K122) K132)        BF1) E110a)
                                       225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K122) K132)        BF1) E110a) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20          225/35R20          A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      K01)               K04) N235) T90)    BF1) E103) GH1)
                                       225/35R20 M+S      225/35R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)               K04) T90)          BF1) E103) GH1)
                                       235/30R20          235/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) N245)         BF1) E103) T88)
                                       235/30R20 M+S      235/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) T88)
                                       245/30R20          245/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) T90)          BF1) E103)
                                       255/30R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) K122) T92)    BF1) E103) GB6)
                                       225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) K122) T92)    BF1) E103) GB6) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20          225/35R20          A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          K01)               K04) N235) T90)    BF1) E103) GCX)
                                       225/35R20 M+S      225/35R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)               K04) T90)          BF1) E103) GCX)
                                       245/30R20          245/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) T90)          BF1) E103) GCT)
                                       255/30R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) K122) T92)    BF1) E103) GCU)
                                       225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04) K122) T92)    BF1) E103) GCU) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG     K01)                                  BF1)
                (Limousine, W205)      255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                       K01) K13) K22) K25) K128)             BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
204K AMG                      e1*2001/116*0463*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG     K01)                T90)              BF1)
                (Kombi, S205)          255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                       K01) K13) K22) K25) K128)             BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20        225/35R20          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                           A94)               BF2) T90)
                Ausführungen mit         235/35R20        235/35R20          A02) bis A10)
                kleinsten Serienreifen                    A94)               BF2)
                ab 225/..)               245/30R20        245/30R20          A02) bis A10)
                                                          A94)               BF2) T90)
                                         245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                                                          A94a)              BF2)
                                         255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                         K03)             A94a)              BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)         BF2) T90)
                Ausführungen mit         245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                kleinsten Serienreifen                    A94a) N255)        BF2)
                ab 245/..)               255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                         K03)             A94a) N265)        BF2) T92)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20          235/35R20          A01) bis A10)
                (W213, Limousine)      K01)               A94a) T92)         BF2) E111a) EF0) ER1) N245)
                                       245/35R20          245/35R20          A01) bis A10)
                                       K01)               N255) T95)         BF2) E111a) EF0) ER1)
                                       255/30R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01)               A94a) N265) T92)   BF2) E111a) EF0) ER1)
                                       225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                       K01) N235) T90)    A94a) N265) T92)   BF2) E111a) EF0) ER1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20        A01) bis A10)
                (S213, Kombi)          K01)               N255) T95)       BF2) EF0) ER1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20          245/35R20        A01) bis A10)
                Terrain                K01) K134)         A94a) T95)       BF2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
      • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                45a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 45a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021