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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    67R0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                        67R0855.27                            67R0855.07
Radausführungskennz:                  67R0855.27                            67R0855.07
Radgröße:                             8½Jx20H2-N                            8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                     800 kg                                  800 kg
 Reifenabrollumfang:                      2336 mm                         2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706      150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20        235/30R20        A01) bis A10)
                (W212, Limousine,         K03)             K04)             BF1) E111) T88)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20         235/45R20           A02) bis A10)
                (X253, ohne                               A94)                BF2)
                Verbreiterung)          245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
                                                          A94)                BF2)
                                        255/45R20         255/45R20           A02) bis A10)
                                                                              BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20        235/45R20          A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung)                  A94) N245)         BF2)
                                          235/45R20 M+S    235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                           A94)               BF2)
                                          245/45R20        245/45R20          A02) bis A10)
                                                           A94) N255)         BF2)
                                          245/45R20 M+S    245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                           A94)               BF2)
                                          255/45R20        255/45R20          A02) bis A10)
                                                                              BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S      235/45R20 M+S       A02) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG                                               BF2)
                Coupe                  245/45R20 M+S      245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                (X253, C253)                                                  BF2)
                                       255/40R20 M+S      255/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                              BF2)
                                       255/45R20 M+S     255/45R20 M+S        A02) bis A10)
                                                                              BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                  BF2)
                Radhausverbreiterungen 245/45R20          245/45R20          A02) bis A10)
                an Achse 2)                                                  BF2)
                                        255/45R20         255/45R20          A02) bis A10)
                                                                             BF2)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                (C253, mit                                N245)              BF2)
                Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S      235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                an Achse 2)                                                  BF2)
                                        245/45R20         245/45R20          A02) bis A10)
                                                          N255)              BF2)
                                        245/45R20 M+S     245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                             BF2)
                                      255/45R20          255/45R20           A02) bis A10)
                                                                             BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe     265/50R20 M+S      265/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K03)                                  BF2) E109) ER2) W275)
                                       275/45R20          275/45R20          A02) bis A10)
                                                          N285)              BF2) E109) ER3)
                                       275/45R20 M+S      275/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                             BF2) E109) ER3)
                                      275/50R20          275/50R20           A01) bis A10)
                                      K01)               N285)               BF2) E109) ER1)
                                      275/50R20 M+S      275/50R20 M+S       A01) bis A10)
                                      K01)                                   BF2) E109) ER1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20          245/45R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF2) ER3) N255)
                                       255/45R20          255/45R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF2) ER3)
                                       265/45R20          265/45R20          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF2) ER3)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET30
270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20          A02) bis A10)
                Coupe, Cabrio                                                BF2)
                (C217, A217)           255/35R20          255/35R20          A02) bis A10)
                                                          A94a)              BF2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                52
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 52 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021