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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       67R0855
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                        Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                          67R0855.07                             67R0855.27
               Radausführungskennz:                    67R0855.07                             67R0855.27
               Radgröße:                               8½Jx20H2-N                             8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                         30 mm                                     40 mm
               Effektive Einpresstiefe                    22 mm                                     40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                    112 mm
§22 53268*03




               Lochzahl:                                    5                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                   76,00 mm                                   76,00 mm
               Zentrierart:                          Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                            ohne Ring                            3 Ø76 Ø66.45
               Adapterscheibe:                  Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304                ohne Adapterscheibe
               geprüfte Radlast: *)                       800 kg                                    800 kg
                Reifenabrollumfang:                       2336 mm                         2336 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          AP 50702/08 130 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          AP 50702/08 150 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                               C63 AMG, C63 S AMG D01) K01) K13) K22)                       BF1)
                               (Limousine, W205)      K25)
                                                      255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                                      D01) K01) K13) K22) K128)             BF1)
                                                      K25)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                      e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
§22 53268*03




                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                               C63 AMG, C63 S AMG D01) K01) K13) K22) T90)                  BF1)
                               (Kombi, S205)          K25)
                                                      255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                                      D01) K01) K13) K22) K128)             BF1)
                                                      K25)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                           e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               320             Mercedes AMG E53        245/35R20 M+S    245/35R20 M+S     A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)         D01)             A94a)             A11) BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               120 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/40R20         225/40R20         A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)      D01)              A94) T94)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) N235)
                                                      225/40R20 M+S     225/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                      D01)              A94) T94)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) W235)
                                                      235/40R20         235/40R20         A02) bis A10)
                                                      D01)              A94) T96)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) N245)
                                                      235/40R20 M+S     235/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                      D01)              A94) T96)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) W245)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               295             Mercedes AMG E43       245/35R20 M+S     245/35R20 M+S     A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      D01)                                BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               295             Mercedes AMG E43       245/35R20 M+S     245/35R20 M+S     A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          D01)                                BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
§22 53268*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               320             Mercedes AMG E53       245/35R20 M+S     245/35R20 M+S     A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      D01)                                A11) BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET22 8½Jx20H2-N, ET40
               320             Mercedes AMG E53       245/35R20 M+S     245/35R20 M+S     A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          D01)                                A11) BF2)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53268*03




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50702/08
                      Anzugsmoment: 130 Nm
                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50702/08
                      Anzugsmoment: 150 Nm
                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
§22 53268*03




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
                      beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                40
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                     • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53268*03




               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 40 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024