Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 67R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 67R0855.07 67R0855.17 Radausführungskennz: 67R0855.07 67R0855.17 Radgröße: 8½Jx20H2-N 8½Jx20H2-N Rad-Einpresstiefe: 30 mm 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 800 kg 800 kg Reifenabrollumfang: 2336 mm 2336 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm Schaftlänge 29,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 85 bis 210 BMW 3er 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10) (Heckantrieb) A94a) N235) T90) A11) BF1) 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) A94a) N255) T90) A11) BF1) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) K04) T92) A11) BF1) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) T92) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 120 bis 210 BMW 3er 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10) (Allradantrieb) A94a) N235) T90) A11) BF1) 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) A94a) N255) T90) A11) BF1) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) K04) T92) A11) BF1) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) T92) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 250 bis 275 BMW M340i, M340d 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) K01) K04) T92) BF1) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (Baureihe G11) A94) A11) BF1) ER1) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 235 bis 250 BMW 840d xDrive, 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10) 840i xDrive A94) BF1) (Coupe 2-türer, Cabrio) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) A94) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 390 BMW M850i xDrive 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10) (Coupe 2-türer, Cabrio) A94) BF1) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) A94) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 100 bis 210 BMW X3 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) EF0) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) EF0) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) EF0) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 120 bis 210 BMW X4 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35 120 bis 250 BMW Z4 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) 235/30R20 M+S 235/30R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) A94) N265) BF1) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) 225/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10) A94a) BF1) V00) 235/30R20 255/30R20 A02) bis A10) N245) A94) N265) BF1) V00) 235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm Zubehörkit: ZP50717 Anzugsmoment: 140 Nm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-B0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 44 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022