Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 42 Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 67R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 67R0855.17 67R0855.27 Radausführungskennz: 67R0855.17 67R0855.27 Radgröße: 8½Jx20H2-N 8½Jx20H2-N Rad-Einpresstiefe: 35 mm 40 mm Effektive Einpresstiefe 27 mm 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45 Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 ohne Adapterscheibe geprüfte Radlast: *) 800 kg 800 kg Reifenabrollumfang: 2336 mm 2336 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 130 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/08 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 42 Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET27 8½Jx20H2-N, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10) C43 AMG D01) K01) BF1) (Coupe C205, Cabrio 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) A205) D01) K01) K122) K132) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET27 8½Jx20H2-N, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10) C43 AMG D01) K01) BF1) (Limousine, W205) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) D01) K01) K04) K122) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET27 8½Jx20H2-N, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) C43 AMG D01) K01) K04) K122) BF1) V00) (Kombi, S205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET27 8½Jx20H2-N, ET40 350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A01) bis A10) C63 AMG, C63 S AMG D01) K01) K13) K22) BF1) (Limousine, W205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) D01) K01) K13) K22) K128) BF1) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET27 8½Jx20H2-N, ET40 350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A01) bis A10) C63 AMG, C63 S AMG D01) K01) K13) K22) T90) BF1) (Kombi, S205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) D01) K01) K13) K22) K128) BF1) K25) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 42 Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 42 Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/08 Anzugsmoment: 130 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 42 Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 42 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021