Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 67R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 67R0855.08
Radausführungskennz.: 67R0855.08
Radgröße: 8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
§22 53268*03
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm ZP50849 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 125 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JW e4*2018/858*00060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 120 Hyundai Genesis GV60 255/45R20 A01) bis A10)
A94) BF1) K01) K04)
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Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VF e4*2007/46*0263*..
VF e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Hyundai I40 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi) BF2) G03) K01) K02) K13)
K22) K25) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EL e11*2007/46*0104*..
ELH e11*2007/46*0192*..
LM e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Hyundai IX35 245/35R20 A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
§22 53268*03
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EN e9*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184 Hyundai iX55 245/45R20 A02) bis A10)
BF2)
255/45R20
265/45R20
A01) K50)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NE e9*2018/858*11054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81 Hyundai Ioniq 5 235/50R20 A01) bis A10)
(2WD, 4WD) N245) BF3) K01) K02)
235/50R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
265/45R20
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Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CE e4*2018/858*00145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 235/40R20 A01) bis A10)
(2WD, 4WD) BF3) K01) K02)
245/40R20
255/40R20
G3V)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 225/35R20 A01) bis A10)
Hybrid GG4) K03) K04) A11) BF2)
(Frontantrieb)
§22 53268*03
235/30R20
K01) K02)
235/35R20
G7U) K01) K02)
245/30R20
K01) K02)
255/30R20
GG4) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
OSE e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 225/35R20 A01) bis A10)
K03) K04) BF2)
235/30R20
K01) K02)
235/35R20
K01) K02)
245/30R20
K01) K02)
255/30R20
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
146 Hyundai Kona 225/40R20 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit BF3) K01) K02)
Einzelradaufhängung 245/35R20
an HA; Front- +
Allradantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 88 Hyundai Kona 225/35R20 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit G01) A11) BF3) K01) K02)
Verbundlenker an HA;
§22 53268*03
Frontantrieb) 235/35R20
255/30R20
G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2E e4*2018/858*00168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 53 Hyundai Kona Elektro 225/40R20 A01) bis A10)
N235) BF3) K01) K02)
225/40R20 M+S
245/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CM e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/45R20 A02) bis A10)
BF2)
245/45R20
255/45R20
265/45R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199 Hyundai Santa Fe, Grand 235/45R20 A01) bis A10)
Santa Fe K03) K04) BF2)
245/45R20
K01) K02)
255/45R20
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/45R20 A01) bis A10)
§22 53268*03
K04) BF4) E56) K01)
235/50R20
K02)
245/45R20
K02)
255/45R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148 Hyundai Santa Fe, Santa 235/45R20 A01) bis A10)
Fe Hybrid K04) A11) BF4) E56a) K01)
235/50R20
K02)
245/45R20
K02)
255/45R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MX5 e4*2018/858*00188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Hyundai Santa Fe 235/45R20 A01) bis A10)
K04) N245) BF3) K01)
235/45R20 M+S
K04)
235/50R20
K02) N245)
235/50R20 M+S
K02)
245/45R20
K02) N255)
245/45R20 M+S
§22 53268*03
K02)
255/45R20
K02)
265/45R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NF e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Hyundai Sonata 225/35R20 A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K15) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 255/35R20 A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 235/45R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) K01)
245/40R20
K02)
255/40R20
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 53268*03
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 53268*03
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: ZP50849
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 125 Nm
E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Nr. : RA-001118-D0-104
Anlage-Nr. : 9a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 67R0855
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 53268*03
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
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Teiletyp : 67R0855
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
Blechradhauskante zu kürzen,
• der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur
Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
§22 53268*03
Blechlasche nach außen zu biegen,
• die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich zwischen
Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
• der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und
Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 9a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024