Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 67R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 67R0855.27 67R0855.07 Radausführungskennz: 67R0855.27 67R0855.07 Radgröße: 8½Jx20H2-N 8½Jx20H2-N Rad-Einpresstiefe: 40 mm 30 mm Effektive Einpresstiefe 40 mm 22 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 ohne Ring Adapterscheibe: ohne Adapterscheibe Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 geprüfte Radlast: *) 800 kg 800 kg Reifenabrollumfang: 2336 mm 2336 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 150 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/08 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (X253, ohne D01) BF1) Verbreiterung) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) D01) BF1) 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10) D01) K04) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) D01) N245) BF1) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) D01) N255) BF1) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) D01) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG D01) BF1) Coupe 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) (X253, C253) D01) BF1) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) 255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne D01) BF1) Radhausverbreiterungen 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) an Achse 2) D01) BF1) 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10) D01) K04) BF1) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit D01) N245) BF1) Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) an Achse 2) D01) BF1) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) D01) N255) BF1) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) D01) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET22 190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A01) bis A10) K03) D01) BF1) E109) ER2) W275) 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10) D01) N285) BF1) E109) ER2) 275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10) D01) BF1) E109) ER2) 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10) K01) D01) N285) BF1) E109) ER2) 275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A01) bis A10) K01) D01) BF1) E109) ER2) 285/50R20 285/50R20 A01) bis A10) K01) D01) N295) BF1) E109) ER1) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/08 Anzugsmoment: 150 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-A0-104 Anlage-Nr. : 50 Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 50 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021