Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 1/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 67R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 67R0855.27 67R0855.37 Radausführungskennz: 67R0855.27 67R0855.37 Radgröße: 8½Jx20H2-N 8½Jx20H2-N Rad-Einpresstiefe: 40 mm 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: *) 800 kg 800 kg Reifenabrollumfang: 2336 mm 2275 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, ZP50710 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 2/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 77 bis 162 VW Beetle 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine, Cabrio) A93a) K03) T85) BF1) E99) M00) 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10) K03) BF1) E99) 235/30R20 235/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) E99) 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10) K01) K94) K95) BF1) E99) GD0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 77 bis 162 VW Beetle Dune 235/30R20 235/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 85 bis 191 VW EOS 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) K03) T85) BF2) M00) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 55 bis 125 VW Golf Plus 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) (außer Ausführung Cross K01) T85) K04) K63) BF2) M00) Golf) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 77 bis 118 VW Cross Golf 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) K01) T85) K04) K63) BF2) M00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 3/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EB e1*2018/858*00164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 70 VW ID. Buzz Pro 235/50R20 265/45R20 A02) bis A10) BF3) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) K01) K13) K22) T85) K04) K21) K28) K63) BF2) E95) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 77 bis 118 VW Jetta 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) K01) K13) K22) K25) K04) K21) K28) K63) BF2) E95a) G1D) M00) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 75 bis 155 VW Passat 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, K03) K21) K63) BF2) E87) E93) G0P) M00) Kombi, kleinste T85) Serienreifen in 16Zoll, 235/30R20 235/30R20 A01) bis A10) außer Alltrack) K01) K21) K63) BF2) E87) E93) G5P) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3D e1*2007/46*0452*.. 3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 165 bis 331 VW Phaeton 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) BF4) ER2) N255) T95) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) T97) BF4) ER2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 4/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) A93) BF1) E98) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) BF1) E98) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K03) BF1) E98) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) BF1) E98) Serie 255/40R19 und 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) Verbreiterungen) BF1) E98) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) BF1) E98) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 5/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50710 Anzugsmoment: 160 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 6/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 1 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 7/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich vor der Stoßfängeroberkante ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 20 Grad hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO Nr. : RA-001118-C0-104 Anlage-Nr. : AA55 Seite : 8/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 67R0855 K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage AA55 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 24.07.2023