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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      1 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     67R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             67R8805.17
Radausführungskennz.:                                      67R8805.17
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50727     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    180 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                           e1*2001/116*0430*..
B81                          e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199    Audi A4, A4 quattro    205/45R18                                A02) bis A10)
              (Baureihe B8,          A93) M00) N215) T86)                     BF1) E79)
              Limousine, Kombi,
              außer S4)              215/45R18
                                     A93) N225)

                                     225/45R18
                                     N235)

                                     235/40R18
                                     N245)

                                     235/45R18
                                     A01) G01) K64) N245)

                                     245/40R18
                                     A01) K03) K04) K64)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                          e1*2001/116*0430*..
B81                         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245   Audi A4, S4           225/45R18 M+S                             A02) bis A10)
              (Baureihe B8,                                                   BF1) E79)
              Limousine, Kombi)     235/40R18 M+S

                                     235/45R18 M+S
                                     A01) G01) K64)

                                     245/40R18
                                     A01) K03) K04) K64)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/45R18 M+S       245/40R18 M+S       A01) bis A10)
                                                          K04) K64)           BF1) E79) V00)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                           e1*2001/116*0430*..
B81                          e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210    Audi A4, A4 quattro    205/45R18                          A02) bis A10)
              (Baureihe B9,          A93) M00) N215) T90)               BF1) E79a)
              Limousine, Kombi)
                                     215/45R18
                                     N225)

                                      225/40R18
                                      A93a)

                                      225/45R18

                                      235/40R18

                                      245/40R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                          e1*2001/116*0430*..
B81                         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi S4               225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
              (Baureihe B9,         A93a)                               BF2) E79a)
              Limousine, Kombi )
                                    225/45R18 M+S

                                      235/40R18 M+S

                                      245/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245   Audi A5                 225/45R18                         A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,        N235)                             BF1) E82) EF0)
              Cabrio, Baureihe 8F und
              8T)                     225/45R18 M+S
                                      W235)

                                      235/40R18
                                      N245)

                                      235/45R18
                                      G4W) N245)

                                      245/40R18
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Anlage-Nr. :                 3
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260   Audi S5                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,        W235)                             BF1) E82)
              Cabrio, Baureihe 8F und
              8T)                     235/40R18 M+S
                                      W245)

                                      235/45R18 M+S
                                      G4W) W245)

                                      245/40R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210    Audi A5                 225/40R18                         A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,                                          BF1) E82a)
              Baureihe F5)            225/45R18

                                      235/40R18

                                      235/45R18
                                      G4W)

                                      245/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi S5                 245/40R18 M+S                     A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,                                          BF1) E82a)
              Baureihe F5)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi A5                  225/40R18                         A02) bis A10)
              (Cabriolet, Baureihe F5)                                   BF1) E82a)
                                       225/45R18

                                       235/40R18

                                       235/45R18
                                       G4W)

                                       245/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
260           Audi S5                  245/40R18 M+S                     A02) bis A10)
              (Cabriolet, Baureihe F5)                                   BF1) E82a)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245   Audi A6               225/50R18                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         BF1) E54) EF0)
                                    235/45R18
                                    A93a)

                                       235/50R18
                                       A01) GBB) K13) K22) K73)

                                       245/45R18

                                       255/45R18
                                       A01) K13) K22) K73)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245   Audi A6 Allroad         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                                         BF2)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      6 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A6               215/55R18                          A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,    A93) M00) N225)                    BF1) E21) EF0)
              Frontantrieb)
                                    225/55R18
                                    A93a)

                                     235/50R18
                                     A01) A93) K04)

                                     235/55R18
                                     A01) GG3) K04)

                                     245/50R18
                                     A01) K03) K04)

                                     255/45R18
                                     A01) A93) K04)

                                     255/50R18
                                     A01) GG3) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                           e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250   Audi A6                215/55R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,     A93) M00) N225)                   BF1) E21) E54) EF0)
              Allradantrieb)
                                     225/55R18
                                     A93a) N235)

                                     235/50R18
                                     A01) A93) K04) N245)

                                     235/55R18
                                     A01) GG3) K04) N245)

                                     245/50R18
                                     A01) K03) K04)

                                     255/45R18
                                     A01) A93) K04)

                                     255/50R18
                                     A01) GG3) K01) K04)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      7 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 235/50R18                                A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0)
                                     245/45R18

                                     255/45R18

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/50R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
4H                          e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368   Audi A8, A8L          235/55R18                                A02) bis A10)
                                    N245)                                    BF3) E44) EF0)

                                     235/55R18 M+S

                                     245/50R18
                                     N255)

                                     245/55R18
                                     GCL) N255)

                                     255/50R18

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/55R18           255/50R18           A02) bis A10)
                                     N245)                                   BF3) E44) EF0) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250   Audi A8, A8 L         235/50R18                                A02) bis A10)
                                                                             A93a) BF4) E44) EF0)
                                     235/55R18

                                     245/50R18

                                     245/55R18
                                     GCL)

                                     255/50R18
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Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      8 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
              (ohne                  A94) W235)                        BF4) EF0)
              Serienverbreiterung)
                                     235/55R18
                                     A94)

                                     235/60R18
                                     A94)

                                     245/55R18
                                     A01) A94) K03)

                                     255/50R18
                                     A01) K01) K04)

                                     255/55R18
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
              (mit                   A94) W235)                        BF4) EF0)
              Serienverbreiterung)
                                     235/55R18
                                     A94)

                                     235/60R18
                                     A94)

                                     245/55R18
                                     A94)

                                     255/50R18

                                     255/55R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      9 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5                 235/55R18                         A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- A94)                                BF4) E44) EF0)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      235/60R18
                                      A94)

                                      245/55R18
                                      A01) A94) K03) K04)

                                      255/55R18
                                      A01) A94) K01) K04)

                                      275/50R18
                                      A01) K01) K04)

                                      285/50R18
                                      A01) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5                 235/55R18                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    A94)                              BF4) E44)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      235/60R18
                                      A94)

                                      245/55R18
                                      A94)

                                      255/55R18
                                      A94)

                                      275/50R18
                                      A01) K01) K04)

                                      285/50R18
                                      A01) K01) K04)
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Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L                           e1*2001/116*0367*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                255/60R18                              A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- ER1)                                    BF5) E78a) EF0)
              Flaps)
                                     265/55R18
                                     ER2)

                                      285/50R18
                                      ER3)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                 255/60R18                             A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    ER1)                                  BF5) E78a) EF0)
              Flaps)
                                      265/55R18
                                      ER2)

                                      285/50R18
                                      ER3)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Teiletyp :                   67R8805



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 160 Nm
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BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
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G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20,
     255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20, 275/35R21
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.
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K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
         das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im
       oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
       hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      15 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020