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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          67R0855
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 67R0855.08
Radausführungskennz.:                                          67R0855.08
Radgröße:                                                      8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           82,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                              775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     125 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                            e4*2007/46*0263*..
VF                            e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40            225/35R20                                 A01) bis A10)
                (Kombi)                                                          BF1) G03) K01) K02) K13)
                                                                                 K22) K25) K28)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           245/35R20                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K02)
                                        255/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                            e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55           245/45R20                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        255/45R20

                                        265/45R20
                                        A01) K50)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R20                         A01) bis A10)
                Hybrid                  GG4) K03) K04)                    A11) BF1)
                (Frontantrieb)
                                        235/30R20
                                        K01) K02)

                                        235/35R20
                                        G7U) K01) K02)

                                        245/30R20
                                        K01) K02)

                                        255/30R20
                                        GG4) K01) K02)
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Nr. :                       RA-001118-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                            e4*2007/46*1259*..
OSE                           e4*2007/46*1522*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/35R20                          A01) bis A10)
                                       K03) K04)                          BF1)

                                        235/30R20
                                        K01) K02)

                                        235/35R20
                                        K01) K02)

                                        245/30R20
                                        K01) K02)

                                        255/30R20
                                        K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                             e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe        235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        245/45R20

                                        255/45R20

                                        265/45R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                             e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/45R20                         A01) bis A10)
                Santa Fe                K03) K04)                         BF1)

                                        245/45R20
                                        K01) K02)

                                        255/45R20
                                        K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TM                             e4*2007/46*1318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/45R20                         A01) bis A10)
                                        K04)                              BF2) E56) K01)

                                        245/45R20
                                        K02)

                                        255/45R20
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          225/35R20                         A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04) K15) K21)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TL                             e5*2007/46*1084*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE                            e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          255/35R20                         A01) bis A10)
                                                                          A11) BF1) K01) K02)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E                          e5*2018/858*00001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   235/45R20                          A01) bis A10)
                                       K04)                               A11) BF3) K01)

                                        245/40R20
                                        K02)

                                        255/40R20
                                        K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
         Blechradhauskante zu kürzen,
       • der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur
         Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
         Blechlasche nach außen zu biegen,
       • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich
         zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
       • der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante
         und Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen

Die Anlage 9a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021