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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-C0-104
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           67R0855
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   67R0855.08
Radausführungskennz.:                                            67R0855.08
Radgröße:                                                       8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            82,00 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                               775 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879     120 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB                             e2*2007/46*0684*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 116      Mitsubishi ASX           225/40R20                                A02) bis A10)
                (außer Plug-in-Hybrid)                                            A11j) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-C0-104
Anlage-Nr. :                8c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB                             e2*2007/46*0684*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
68              Mitsubishi ASX           235/40R20                         A02) bis A10)
                (nur Plug-in-Hybrid)                                       A11f) BF1)
                                         245/35R20

                                        255/35R20
                                        A01) K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-C0-104
Anlage-Nr. :                8c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
        erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
        Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
        oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11j)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
        Zubehörkit: ZP50879
        Anzugsmoment: 120 Nm

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
        durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
        Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
        dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
        durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
        Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
        dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 8c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.07.2023