Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    67R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          67R0855.08
Radausführungskennz.:                                   67R0855.08
Radgröße:                                              8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                       775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50879     120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50873    140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP50853    130 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP50853    120 Nm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50873    130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50879    110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB                            e2*2007/46*0684*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 113      Renault Captur          225/40R20                             A02) bis A10)
                                                                              BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/45R20                             A02) bis A10)
                                        A93a)                                 BF2)

                                         245/45R20
                                         A01) K03)

                                         255/45R20
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                             e2*2007/46*0475*..
RFE                             e2*2007/46*0586*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   225/35R20                            A02) bis A10)
                2300                                                          BF1)
                (2WD und 4WD)            235/35R20
                                         A01) K04)

                                         245/35R20
                                         A01) K04) K92)

                                         255/35R20
                                         A01) K03) K04) K12) K90) K91) K92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          245/35R20                             A01) bis A10)
                                                                              BF3) K76)
                                         245/40R20

                                         255/35R20
                                         K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG                            e11*2007/46*3255*..
RZG                            e6*2007/46*0269*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140      Renault Koleos          235/45R20                           A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)                                               BF4)
                                        245/40R20
                                        A01) G01)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01) G01)

                                         255/45R20


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna            225/30R20                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        M00) T85)                         BF5) E62) K01) K04)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    225/35R20
                195/.. oder 205/..)       T90)

                                         235/30R20
                                         K28) T88)

                                         245/30R20
                                         K21) K28) T90)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna            225/35R20                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        N235) T90)                        BF5) E62) K01) K04)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    235/30R20
                215/.. oder 225/..)       K28) T88)

                                         245/30R20
                                         K21) K28) T90)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna           225/30R20                         A01) bis A10)
                (Allradlenkung)          M00) N235) T85)                   BF5) K01)

                                         225/35R20
                                         N235) T90)

                                         235/30R20
                                         K04) T88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           225/30R20                         A01) bis A10)
                (Limousine 5-türig,                                        BF6) G1D) K04) K28) K77)
                Coupe, Kombi,                                              K78) K79) M00) T85)
                Cabriolet,
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder
                205/50R17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           225/30R20                         A01) bis A10)
                (Limousine 5-türig,                                        BF6) K04) K28) K77) K78)
                Coupe, Kombi,                                              K79) M00) T85)
                Cabriolet,
                Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165      Renault Talisman,       225/35R20                          A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      N235) T90)                         BF1)

                                         235/30R20
                                         A93a) G7K) N245) T88)

                                         245/30R20
                                         A01) K03) K04) T90)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
       Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
       Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
       befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K90)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten ist im Bereich von
       Oberkante Stoßfänger bis 45° hinter Radmitte der Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
       einzuformen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



K91)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
       Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte die Kunststoffverbreiterung um 5 mm zu kürzen.

K92)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
       Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
       einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 8b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021