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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                           67R0855
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   67R0855.28
               Radausführungskennz.:                                            67R0855.28
               Radgröße:                                                       8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                                 45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
               Lochzahl:                                                             5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                                            82,00 mm
               Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                               775 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2361 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     120 Nm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                  225/30R20                                A01) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab                                                  BF1) E50a) K01) M00) T85)
                               Modelljahr 2014)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BP                            e13*2007/46*1972*..
               BPE                           e13*2007/46*2249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda 3               225/30R20                            A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) M00) T85)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  225/35R20                         A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur          T90)                              BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.         235/35R20
§22 53268*03




                               e1*2001/116*0448*14,
                               bei Typ GHE nur          245/35R20
                               Ausführungen ab EG-      A01) K03)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e13*2007/46*1075*06)




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             225/30R20                           A02) bis A10)
                                                      M00)                                BF1)

                                                       225/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5            235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                      245/40R20

                                                      245/45R20

                                                      255/40R20

                                                      255/45R20
                                                      G0F)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
§22 53268*03




               ERE                           e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7            235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                      245/45R20

                                                      255/45R20
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TB1                           e13*KS07/46*0005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               204             Mazda CX-9            245/50R20                         A02) bis A10)
                                                                                       BF2)
                                                      255/45R20

                                                      265/45R20

                                                      275/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 143      Mazda CX-30           225/40R20                         A02) bis A10)
                               (2WD)                                                   BF2)
                                                     235/35R20

                                                      235/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda CX-30           225/40R20                            A02) bis A10)
                               (4WD)                                                      BF2)
                                                     235/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KH01                          e13*2018/858*00255*..
               KH01E                         e13*2018/858*00449*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               141 bis 187     Mazda CX-60           245/45R20                            A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF2)

               Auflagen und Hinweise
§22 53268*03




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 53268*03




                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
                     Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                28c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53268*03




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 28c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024