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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    67R0855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           67R0855.473
               Radausführungskennz.:                                    67R0855.473
               Radgröße:                                                8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        740 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2336 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZPS5X3302 140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    225/30R20                               A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            M00) T85)                               BF1) K04)

                                                       235/30R20
                                                       GHF)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    225/30R20                               A01) bis A10)
                               (mit Flap)             M00) T85)                               BF1) K04)

                                                       235/30R20
§22 53268*03




                                                       GHF)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           225/35R20                             A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer    K03) K04) T90)                        A11) BF1)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive       235/30R20
                                                        A93b) K01) K04) T88)

                                                       245/30R20
                                                       K01) K02) T90)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                                       K03)                K02) K18) K28) T92) A11) BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                              A11a) BF1) E73)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                         A02) bis A10)
                               xDrive                                                   BF1) E72)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/40R20                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 53268*03




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 235/40R20                         A02) bis A10)
                                                      N245)                             A11) BF1)

                                                      245/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                235/40R20                         A02) bis A10)
                                                      N245)                             BF1) ER1)

                                                      245/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                            A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/35R20                            A02) bis A10)
                               John Cooper Works                                        BF1) EB1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53268*03




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3302
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53268*03




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 53268*03




               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Die Anlage 32 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024
§22 53268*03