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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    67R0855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           67R0855.17
               Radausführungskennz.:                                    67R0855.17
               Radgröße:                                                8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2336 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,              ZP50727     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,            ZP50727       140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,            ZP50727       120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,            ZP50727       140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZP50706       160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZP50706       180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53268*03




               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro      225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Baureihe B8, Limousine, N235) T90)                        BF1) E79) K64)
                               Kombi, außer S4)
                                                        235/30R20
                                                        K03) K04) N245) T88)

                                                       245/30R20
                                                       K01) K04) K28) T90)

                                                       255/30R20
                                                       K01) K04) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4              245/30R20                         A01) bis A10)
                               (Baureihe B8, Limousine, T90)                              BF1) E79) K01) K04) K28)
                               Kombi)                                                     K64)
                                                        255/30R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro      225/35R20                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9, Limousine, A01) GH1) K76) T90)                BF1) E79a)
                               Kombi)
                                                        235/30R20
                                                        T88)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K71) T90)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 53268*03




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S4                  225/35R20                          A01) bis A10)
                               (Baureihe B9, Limousine, K76)                               BF2) E79a) T90)
                               Kombi )
                                                        225/35R20 M+S
                                                        K76)

                                                        245/30R20
                                                        K71)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe,          G7R) N235) T90)                   BF1) E82)
                               Cabrio, Baureihe 8F
                               und 8T)                   245/30R20
                                                         T90)

                                                        255/30R20
                                                        GCF)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe,          T90)                              BF1) E82)
                               Cabrio, Baureihe 8F
                               und 8T)                   255/30R20
                                                         GCF)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe M00) T85)                         BF1) E82a)
                               F5)
                                                         225/35R20
                                                         G4X) T90)

                                                        235/30R20
                                                        T88)

                                                        245/30R20
                                                        T90)

                                                        255/30R20
§22 53268*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe T90)                              BF1) E82a)
                               F5)
                                                         255/30R20
                                                         G4X)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  225/35R20                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) G4X) T90)                          BF1) E82a)

                                                        245/30R20
                                                        T90)

                                                        255/30R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                  255/30R20                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                    BF1) E82a) G4X)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0436*..
               4G1                           e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93a) N235) T90)                  BF1) E54)

                                                      235/35R20
                                                      N245) T92)

                                                      245/35R20
                                                      A01) K13) K22) K73) N255)

                                                      255/35R20
                                                      A01) K13) K22) K25) K73)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53268*03




               4G                            e1*2007/46*0436*..
               4G1                           e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S6                255/35R20                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                       BF2) K13) K22) K25) K73)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                225/40R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,     A93) N235)                        BF1) E21)
                               Frontantrieb)
                                                      235/40R20
                                                      A93a) N245)

                                                      245/40R20
                                                      N255)

                                                      255/35R20
                                                      A01) A93) K03) K04)

                                                      255/40R20
                                                      A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     6 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250     Audi A6                 225/40R20                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93) N235) T94)                    A11) BF1) E21) E54)
                               Allradantrieb)
                                                       235/40R20
                                                       A93a) N245) T96)

                                                       245/40R20
                                                       N255)

                                                       255/35R20
                                                       A01) A93) K03) K04) T97)

                                                       255/40R20
                                                       A01) K03) K04)
§22 53268*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                       245/40R20

                                                       245/45R20

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257     Audi S6                255/35R20                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93)                                B59) BF2)

                                                       255/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback 245/35R20                            A02) bis A10)
                                                       N255)                              BF1)

                                                       255/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     7 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback 245/35R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0544*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412 bis 445     Audi RS7, RS7          245/35R20 M+S                      A02) bis A10)
                               Sportback                                                 BF2)
                                                      245/40R20 M+S

                                                       255/35R20 M+S
§22 53268*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           235/45R20                          A02) bis A10)
                                                      N245)                              BF4) E44)

                                                       245/40R20
                                                       N255)

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                235/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                         BF4)
                                                       245/40R20 M+S

                                                       255/40R20 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     8 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R20                            A02) bis A10)
                                                      N245)                                A11) A93a) BF2) E44) EF0)
                                                                                           ER1)
                                                        245/40R20
                                                        N255)

                                                        255/40R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53268*03




               100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                          A02) bis A10)
                               (ohne                                                       A94) BF5) EF0)
                               Serienverbreiterung)     245/45R20

                                                        255/45R20
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF5) EF0)
                                                         245/45R20

                                                        255/45R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF5)
                                                         245/45R20 M+S

                                                        255/45R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     9 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                             A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-                                       A11) A94) BF5) E44)
                               Flaps vorne u. hinten)   245/45R20

                                                        255/45R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        265/45R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 53268*03




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/45R20                          A01) bis A10)
                               Sportback                                                   A94) BF5) K03) K04)
                               (ohne Verbreiterungs-    265/45R20
                               Flaps vorne u. hinten)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                             A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-Flaps                                   A11) A94) BF5) E44)
                               vorne u. hinten)          245/45R20

                                                        255/45R20

                                                        265/45R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/45R20                         A02) bis A10)
                               Sportback                                                   A94) BF5)
                               (mit Verbreiterungs-Flaps 265/45R20
                               vorne u. hinten)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     10 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                         A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    A93) N265)                        BF6) E78a) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/45R20 M+S
                                                        A93)

                                                       255/50R20
                                                       N265)

                                                       255/50R20 M+S

                                                       265/45R20
                                                       A93a) N275)
§22 53268*03




                                                       265/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       275/45R20
                                                       N285)

                                                       275/45R20 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-     A93) N265)                        BF6) E78a) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/45R20 M+S
                                                        A93)

                                                       255/50R20
                                                       N265)

                                                       255/50R20 M+S

                                                       265/45R20
                                                       A93a) N275)

                                                       265/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       275/45R20
                                                       N285)

                                                       275/45R20 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     11 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    A93)                              BF6) E78a) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/50R20 M+S

                                                       265/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       275/45R20 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
§22 53268*03




               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-     A93)                              BF6) E78a) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/50R20 M+S

                                                       265/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       275/45R20 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     12 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53268*03




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     13 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
§22 53268*03




                      27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     14 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53268*03




               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19,
                    265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     15 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53268*03




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
                      im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     16 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K76)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter Radmitte
                        umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53268*03




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     17 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 53268*03




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024