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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         67R0855
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 67R0855.08
               Radausführungskennz.:                                          67R0855.08
               Radgröße:                                                     8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                                          82,00 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                              775 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2336 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit               Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm ZP50849                   120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP50846                   110 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP50846                   120 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP50846                   125 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JW                            e4*2018/858*00060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 120      Hyundai Genesis GV60 255/45R20                                  A01) bis A10)
                                                                                               A94) BF1) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VF                            e4*2007/46*0263*..
               VF                            e4*2007/46*0264*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130      Hyundai I40            225/35R20                           A01) bis A10)
                               (Kombi)                                                    BF2) G03) K01) K02) K13)
                                                                                          K22) K25) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EL                            e11*2007/46*0104*..
               ELH                           e11*2007/46*0192*..
               LM                            e11*2007/46*0128*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Hyundai IX35          245/35R20                            A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K02)
§22 53268*03




                                                       255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EN                            e9*2001/116*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 184     Hyundai iX55           245/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                       255/45R20

                                                       265/45R20
                                                       A01) K50)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NE                              e9*2018/858*11054*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Hyundai Ioniq 5          235/50R20                         A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)               N245)                             BF3) K01) K02)

                                                       235/50R20 M+S

                                                       245/45R20
                                                       N255)

                                                       245/45R20 M+S

                                                       255/45R20

                                                       265/45R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CE                              e4*2018/858*00145*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 81       Hyundai Ioniq 6          235/40R20                         A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 BF3) K01) K02)
                                                        245/40R20

                                                       255/40R20
                                                       G3V)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R20                          A01) bis A10)
                               Hybrid                  GG4) K03) K04)                     A11) BF2)
                               (Frontantrieb)
§22 53268*03




                                                       235/30R20
                                                       K01) K02)

                                                       235/35R20
                                                       G7U) K01) K02)

                                                       245/30R20
                                                       K01) K02)

                                                       255/30R20
                                                       GG4) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               OSE                           e4*2007/46*1522*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/35R20                           A01) bis A10)
                                                      K03) K04)                           BF2)

                                                       235/30R20
                                                       K01) K02)

                                                       235/35R20
                                                       K01) K02)

                                                       245/30R20
                                                       K01) K02)

                                                       255/30R20
                                                       K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146             Hyundai Kona            225/40R20                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit                                            BF3) K01) K02)
                               Einzelradaufhängung     245/35R20
                               an HA; Front- +
                               Allradantrieb)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 88       Hyundai Kona            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          G01)                              A11) BF3) K01) K02)
                               Verbundlenker an HA;
§22 53268*03




                               Frontantrieb)           235/35R20

                                                       255/30R20
                                                       G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2E                          e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               33 bis 53       Hyundai Kona Elektro   225/40R20                          A01) bis A10)
                                                      N235)                              BF3) K01) K02)

                                                       225/40R20 M+S

                                                       245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CM                            e11*2001/116*0270*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Hyundai Santa Fe      235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       245/45R20

                                                       255/45R20

                                                       265/45R20
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e11*2007/46*0633*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/45R20                         A01) bis A10)
                               Santa Fe                K03) K04)                         BF2)

                                                       245/45R20
                                                       K01) K02)

                                                       255/45R20
                                                       K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                            e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147     Hyundai Santa Fe       235/45R20                          A01) bis A10)
§22 53268*03




                                                      K04)                               BF4) E56) K01)

                                                       235/50R20
                                                       K02)

                                                       245/45R20
                                                       K02)

                                                       255/45R20
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                            e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148     Hyundai Santa Fe, Santa 235/45R20                         A01) bis A10)
                               Fe Hybrid               K04)                              A11) BF4) E56a) K01)

                                                       235/50R20
                                                       K02)

                                                       245/45R20
                                                       K02)

                                                       255/45R20
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MX5                           e4*2018/858*00188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118             Hyundai Santa Fe       235/45R20                         A01) bis A10)
                                                      K04) N245)                        BF3) K01)

                                                      235/45R20 M+S
                                                      K04)

                                                      235/50R20
                                                      K02) N245)

                                                      235/50R20 M+S
                                                      K02)

                                                      245/45R20
                                                      K02) N255)

                                                      245/45R20 M+S
§22 53268*03




                                                      K02)

                                                      255/45R20
                                                      K02)

                                                      265/45R20
                                                      K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NF                             e11*2001/116*0241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 184     Hyundai Sonata         225/35R20                         A01) bis A10)
                                                                                        BF2) K01) K04) K15) K21)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                            e11*2007/46*2711*..
               TL                            e5*2007/46*1084*..
               TLE                           e11*2007/46*2724*..
               TLE                           e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                       e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson         255/35R20                         A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                          e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   235/45R20                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                A11) BF3) K01)

                                                      245/40R20
                                                      K02)

                                                      255/40R20
                                                      K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 53268*03




                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 53268*03




                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZP50849
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G3V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 53268*03




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
                         Blechradhauskante zu kürzen,
                      • der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur
                         Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
§22 53268*03




                         Blechlasche nach außen zu biegen,
                      • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich zwischen
                         Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
                      • der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und
                         Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 9a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024