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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     67R0855
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                      Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                         67R0855.07                            67R0855.27
               Radausführungskennz:                   67R0855.07                            67R0855.27
               Radgröße:                             8½Jx20H2-N                             8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                       30 mm                                     40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                                   112 mm
               Lochzahl:                                   5                                        5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                  76,00 mm                                  76,00 mm
               Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                     800 kg                                    800 kg
                Reifenabrollumfang:                       2336 mm                         2336 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/30R20         225/30R20           A01) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    K01)              A94) N235)          A11) BF1) E110a) M00) T85)
                               A205)                  225/30R20 M+S     225/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)              A94)                A11) BF1) E110a) M00) T85)
                                                      225/35R20         225/35R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              N235) T90)          A11) BF1) E110a) GCX)
                                                      225/35R20 M+S     225/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)              T90)                A11) BF1) E110a) GCX)
                                                      235/30R20         235/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              N245)               A11) BF1) E110a) T88)
                                                      235/30R20 M+S     235/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11) BF1) E110a) T88)
                                                      245/30R20         245/30R20           A01) bis A10)
§22 53268*03




                                                      K01)              K132) T90)          A11) BF1) E110a)
                                                      255/30R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K122) K132)         A11) BF1) E110a)
                                                      225/35R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K122) K132)         A11) BF1) E110a) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20         225/35R20           A01) bis A10)
                               (Limousine, W205)      K01)              K04) N235) T90)     A11) BF1) E103) GH1)
                                                      225/35R20 M+S     225/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) T90)           A11) BF1) E103) GH1)
                                                      235/30R20         235/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) N245)          A11) BF1) E103) T88)
                                                      235/30R20 M+S     235/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                A11) BF1) E103) T88)
                                                      245/30R20         245/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) T90)           A11) BF1) E103)
                                                      255/30R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GB6)
                                                      225/35R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GB6) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20         225/35R20           A01) bis A10)
                               (Kombi, S205)          K01)              K04) N235) T90)     A11) BF1) E103) GCX)
                                                      225/35R20 M+S     225/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) T90)           A11) BF1) E103) GCX)
                                                      245/30R20         245/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) T90)           A11) BF1) E103) GCT)
                                                      255/30R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GCU)
                                                      225/35R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GCU) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
§22 53268*03




               204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                               C63 AMG, C63 S AMG K01)                                      BF1)
                               (Limousine, W205)      255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                                      K01) K13) K22) K25) K128)             BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                      e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                               C63 AMG, C63 S AMG K01)                    T90)              BF1)
                               (Kombi, S205)          255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                                      K01) K13) K22) K25) K128)             BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20        225/35R20          A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                           A94)               A11) BF2) T90)
                               Ausführungen mit         235/35R20        235/35R20          A02) bis A10)
                               kleinsten Serienreifen                    A94) T92)          A11) BF2)
                               ab 225/..)               245/30R20        245/30R20          A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF2) T90)
                                                        245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                                                                         A94a)              A11) BF2)
                                                        255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                                        K03)             A94a) T92)         A11) BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
§22 53268*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20          A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)         A11) BF2) T90)
                               Ausführungen mit         245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                               kleinsten Serienreifen                    A94a) N255)        A11) BF2)
                               ab 245/..)               255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                                        K03)             A94a) N265)        A11) BF2) T92)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20         235/35R20           A01) bis A10)
                               (W213, Limousine)      K01)              A94a) T92)          A11) BF2) E111a) ER1) N245)
                                                      245/35R20         245/35R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              N255) T95)          A11) BF2) E111a) ER1)
                                                      HL 245/35R20      HL 245/35R20        A01) bis A10)
                                                      K01)              N255)               A11) BF2) E111a) ER1)
                                                      255/30R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)              A94a) N265) T92)    A11) BF2) E111a) ER1)
                                                      225/35R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01) N235) T90)   A94a) N265) T92)    A11) BF2) E111a) ER1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20         245/35R20           A01) bis A10)
                               (S213, Kombi)          K01)              N255) T95)          A11) BF2) ER1)
                                                      HL 245/35R20      HL 245/35R20        A01) bis A10)
                                                      K01)              N255) T98)          A11) BF2) ER1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20         245/35R20         A01) bis A10)
                               Terrain                K01) K134)        A94a) T95)        BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               120 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/40R20         225/40R20         A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)                        A94) T94)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) N235)
                                                      225/40R20 M+S     225/40R20 M+S     A02) bis A10)
§22 53268*03




                                                                        A94) T94)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) W235)
                                                      235/40R20         235/40R20         A02) bis A10)
                                                                        A94) T96)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) N245)
                                                      235/40R20 M+S     235/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                        A94) T96)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) W245)
                                                      245/40R20         245/40R20         A02) bis A10)
                                                                        A94) N255) T99)   A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1)
                                                      245/40R20 M+S     245/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                        A94) T99)         A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1)
                                                      255/40R20         255/40R20         A02) bis A10)
                                                                        A94a) N265)       A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) G3V)
                                                      255/40R20 M+S     255/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                        A94a)             A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) G3V)
                                                      HL 255/40R20      HL 255/40R20      A02) bis A10)
                                                                        A94a) N265)       A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) G3V)
                                                      HL 255/40R20 M+S HL 255/40R20 M+S A02) bis A10)
                                                                        A94a)             A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                                          ER1) G3V)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                           e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               145 bis 280     Mercedes E-Klasse       235/40R20        235/40R20           A02) bis A10)
                               (S214, Kombi, nicht All                  A94) T96)           A11) B99) BF2) EF0)
                               Terrain)                245/40R20        245/40R20           A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) B99) BF2) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
               109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20        235/45R20           A01) bis A10)
                               (V295, ohne und mit     K01)             A94)                BF2) E130) ER1) N245)
                               Hinterachslenkung bis   235/45R20 M+S    235/45R20 M+S       A01) bis A10)
                               5°, SA Code 201, nicht K01)              A94)                BF2) E130) ER1) W245)
                               für AMG)                255/40R20        255/40R20           A01) bis A10)
                                                       K01)             A94a) K04)          BF2) E130) ER1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET40
§22 53268*03




               109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20        235/45R20           A01) bis A10)
                               (V295,                  K01)             A94)                BF2) E130a) ER1) N245)
                               Hinterachslenkung 10°,
                               SA Code 216, nicht für  255/40R20        255/40R20           A01) bis A10)
                               AMG)                    K01)             A94a) K04)          BF2) E130a) ER1)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
§22 53268*03




                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.
§22 53268*03




               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GB6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
                    min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 53268*03




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                     • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
                     mm zu kürzen.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                     • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                        Radhauskante zu kürzen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an
§22 53268*03




                        das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                45a
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 53268*03




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 45a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024