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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     1 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    67R0855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           67R0855.37
               Radausführungskennz.:                                    67R0855.37
               Radgröße:                                                8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2275 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50705    130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706    175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     2 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      225/30R20                          A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E93) E100) K03) K04)
                               zulässig an                                               K13) K25) M00) T85)
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/30R20                          A01) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-   M00) T85)                          A11) BF1) K04)
§22 53268*03




                               türig)
                                                      225/35R20
                                                      K25)

                                                       235/30R20
                                                       K01) K25) T88)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                            e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse       225/30R20                         A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)     M00) T85)                         A11) BF1) K04)

                                                       225/35R20
                                                       K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes A-Klasse AMG 245/30R20                           A02) bis A10)
                               A 45, AMG A 45 S                                          BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               246                           e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse     225/30R20                                A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                              BF1) E100) G1D) K04) K13)
                               zulässig an                                                     K22) K25) M00) T85)
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       235/30R20                               A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                               A11) BF1) K03) K04) T88)
§22 53268*03




                               Mehrlenker-Hinterachse)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/30R20                                A02) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    A94) M00) N235) T85)                     A11) BF1) E110a)
                               A205)
                                                      225/30R20 M+S
                                                      A94) M00) T85)

                                                       225/35R20
                                                       GCX) N235) T90)

                                                       225/35R20 M+S
                                                       GCX) T90)

                                                       235/30R20
                                                       A94a) N245) T88)

                                                       235/30R20 M+S
                                                       A94a) T88)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                                                           K122) K132)         A11) BF1) E110a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
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               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      GH1) N235) T90)                          A11) BF1) E103)

                                                      225/35R20 M+S
                                                      GH1) T90)

                                                      235/30R20
                                                      A01) K01) N245) T88)

                                                      235/30R20 M+S
                                                      A01) K01) T88)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
§22 53268*03




                                                                           K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GB6) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N235)                                    A11) BF1) E103) GCX) T90)

                                                      225/35R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                                                           K04) K122) T92)     A11) BF1) E103) GCU) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                          e1*2018/858*00017*..
               R2CW                          e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300             Mercedes C43 AMG       245/35R20                                A01) bis A10)
                               Limousine, Kombi                                                BF2) K143)
                                                      255/35R20
                                                      G01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     5 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                           e1*2007/46*1007*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse 225/30R20                            A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                       BF1) E93a) E100) K04)
                                                                                        K13) K25) M00) T85)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse 225/30R20                            A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                       A11) BF1) K03) K04) M00)
                                                                                        T85)
§22 53268*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                            A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                       BF1) K01) K04) K14)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes CLA 45        245/30R20                         A02) bis A10)
                               AMG , CLA AMG 45 S                                       BF1)
                               (Limousine, Kombi)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     6 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94) T90)                         A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   235/35R20
                               ab 225/..)               A94) T92)

                                                       245/30R20
                                                       A94) T90)

                                                       245/35R20
                                                       A94)

                                                       255/30R20
                                                       A94) T92)

                                                       255/35R20
§22 53268*03




                                                       A94a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94) N255) T90)                   A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/35R20
                               ab 245/..)               A94) N255)

                                                       255/30R20
                                                       A94) N265) T92)

                                                       255/35R20
                                                       A94a) N265)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/30R20                         A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                          A11) BF1) E111) T88)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               in 16Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     7 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      A94) N245) T92)                          A11) BF2) E111a) ER1)

                                                      245/35R20
                                                      N255) T95)

                                                      255/30R20
                                                      A94) N265) T92)

                                                      255/35R20
                                                      GEE) N265) T97)

                                                      HL 245/35R20
                                                      N255)
§22 53268*03




                                                      HL 255/35R20
                                                      GEE) N265)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/35R20           255/30R20           A02) bis A10)
                                                       N235) T90)          A94) N265) T92)     A11) BF2) E111a) ER1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          N255) T95)                               A11) BF2) ER1)

                                                      255/35R20
                                                      GEE) N265) T97)

                                                      HL 245/35R20
                                                      N255) T98)

                                                      HL 255/35R20
                                                      GEE) N265)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     8 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      235/40R20                          A01) bis A10)
                                                      K04) T96)                          BF2) K01)

                                                       235/45R20
                                                       K04) K120)

                                                       245/40R20
                                                       K04)

                                                       255/40R20
                                                       K02) K120)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
§22 53268*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20                         A02) bis A10)
                               (V295, ohne und mit     N245)                             A94) BF2) E130) ER1)
                               Hinterachslenkung bis
                               5°, SA Code 201, nicht 235/45R20 M+S
                               für AMG)                W245)

                                                       255/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20                         A02) bis A10)
                               (V295,                  N245)                             A94) BF2) E130a) ER1)
                               Hinterachslenkung 10°,
                               SA Code 216, nicht für 255/40R20
                               AMG)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                              A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     9 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                         A01) bis A10)
                               (H247)                 K03) K120)                        A11) BF1)

                                                      245/40R20
                                                      K01) K04)

                                                      255/40R20
                                                      K01) K04) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                         A02) bis A10)
§22 53268*03




                               AMG, GLA 45 AMG, GLA                                     A11a) A94) BF1)
                               45 S AMG               235/45R20
                               (H247)
                                                      245/40R20

                                                      255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                         A01) bis A10)
                               (X247)                 K03) K120)                        BF1)

                                                      245/40R20
                                                      K01) K04)

                                                      255/40R20
                                                      K01) K04) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                            A02) bis A10)
                               (X247)                                                   A11a) A94) BF1)
                                                      235/45R20

                                                      245/40R20

                                                      255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     10 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF3)
                                                      235/45R20

                                                      245/40R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       235/45R20           255/40R20           A01) bis A10)
                                                                           A94a) K04)          BF3) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 53268*03




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     245/45R20                                A02) bis A10)
                               GLE-Klasse             N255)                                    A11) BF2) E107) E108) ER1)
                               (W166)
                                                      245/45R20 M+S
                                                      W255)

                                                      255/45R20
                                                      N265)

                                                      255/45R20 M+S

                                                      265/45R20
                                                      A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                                A02) bis A10)
                                                      N255)                                    BF2) ER1)

                                                      255/45R20
                                                      A01) K03)

                                                      265/45R20
                                                      A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     11 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20                           A02) bis A10)
                                                      N245) T100)                         A94) BF2) ER1)

                                                       235/45R20 M+S
                                                       T100)

                                                       245/45R20
                                                       A01) K04) N255)

                                                       245/45R20 M+S
                                                       A01) K04)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K01) K04)

                                                       265/45R20
§22 53268*03




                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375             Mercedes R63 AMG       255/45R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                                                          A94) BF2) K01) K04)
                                                       265/45R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 245/40R20                         A01) bis A10)
                               Marco Polo                                                 BF4) E105) ER1) G01) K01)
                               (W 447, Ausführungen                                       K04) K13) K25) K123)
                               mit Serienbereifung bis                                    K124) T99)
                               18Zoll; 2WD und 4WD)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     12 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               639/4                          e1*2007/46*0458*..
               639/5                          e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 245/40R20                          A01) bis A10)
                               Marco Polo                                                  BF4) E105) ER1) K01) K04)
                               (W 447, Ausführungen                                        K13) K25) K123) K124) T99)
                               mit kleinster
                               Serienbereifung in19Zoll;
                               2WD und 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
§22 53268*03




                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     13 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 53268*03




                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50705
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     14 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
§22 53268*03




               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     15 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               GB6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
§22 53268*03




                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     16 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
§22 53268*03




               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     17 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                        Bereich um 20mm warm einzuformen.
§22 53268*03




               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
                     mm zu kürzen.

               K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang
                     Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     18 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 53268*03




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                23b
               Seite :                     19 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 23b mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024
§22 53268*03