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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      67R0855
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                       Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                          67R0855.27                            67R0855.37
               Radausführungskennz:                    67R0855.27                            67R0855.37
               Radgröße:                               8½Jx20H2-N                            8½Jx20H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                         40 mm                                    45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                   112 mm
               Lochzahl:                                    5                                        5
§22 53268*03




               Mittenlochdurchmesser:                   76,00 mm                                  76,00 mm
               Zentrierart:                          Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                           2 Ø76 Ø57                             2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                       800 kg                                   800 kg
                Reifenabrollumfang:                       2336 mm                         2275 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                ZP50704     120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                         ZP50710     160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                ZP50704     140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               77 bis 162      VW Beetle               225/30R20        225/30R20           A01) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)     A93a) K03) T85)                      BF1) E99) M00)
                                                       225/35R20        225/35R20           A01) bis A10)
                                                       K03)                                 BF1) E99)
                                                       235/30R20        235/30R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                                 BF1) E99)
                                                       235/35R20        235/35R20           A01) bis A10)
                                                       K01) K94)        K95)                BF1) E99) GD0)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
§22 53268*03




                                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               77 bis 162      VW Beetle Dune          235/30R20        235/30R20         A02) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                        BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1F                            e1*2001/116*0349*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               85 bis 191      VW EOS                 225/30R20         225/30R20         A01) bis A10)
                                                      K03) T85)                           BF2) M00) N235)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1KP                            e1*2001/116*0304*..
               1KP                            e1*2007/46*0491*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               55 bis 125      VW Golf Plus            225/30R20        225/30R20         A01) bis A10)
                               (außer Ausführung Cross K01) T85)        K04) K63)         BF2) M00)
                               Golf)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1KP                           e1*2001/116*0304*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               77 bis 118      VW Cross Golf          225/30R20         225/30R20         A01) bis A10)
                                                      K01) T85)         K04) K63)         BF2) M00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               89              VW ID.7                235/45R20         255/40R20         A02) bis A10)
                                                                        A94)              BF3)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EB                            e1*2018/858*00164*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               70              VW ID. Buzz Pro        235/50R20         265/45R20         A02) bis A10)
                                                                                          BF4) ER1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                              e1*2007/46*0539*..
§22 53268*03




               16H                             e1*2007/46*0584*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                                        8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid   225/30R20           225/30R20           A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) T85) K04) K21) K28) K63) BF2) E95) M00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                              e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse         Hinterachse
                                                          8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               77 bis 118      VW Jetta                   225/30R20           225/30R20           A01) bis A10)
                               (Facelift, ab Modell 2014) K01) K13) K22) K25) K04) K21) K28) K63) BF2) E95a) G1D) M00)
                                                          T85)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                               e1*2001/116*0307*..
               3C                               e1*2007/46*0502*..
               3C                               e1*2007/46*0547*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               75 bis 155      VW Passat                 225/30R20        225/30R20             A01) bis A10)
                               (B6 / B7, Limousine,      K03)             K21) K63)             BF2) E87) E93) G0P) M00)
                               Kombi, kleinste                                                  T85)
                               Serienreifen in 16Zoll,   235/30R20        235/30R20             A01) bis A10)
                               außer Alltrack)           K01)             K21) K63)             BF2) E87) E93) G5P) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CJ                            e1*2018/858*00366*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               110             VW Passat              225/35R20         225/35R20         A02) bis A10)
                               (B9, Kombi)                                                BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3D                            e1*2007/46*0452*..
               3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                                      8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20           245/35R20       A02) bis A10)
                                                                                          BF5) ER2) N255) T95)
                                                      255/35R20           255/35R20       A02) bis A10)
                                                      T97)                                BF5) ER2)
§22 53268*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               5N                              e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20        235/35R20          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungen) A93)                                  BF1) E98)
                                                        245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E98)
                                                     255/35R20          255/35R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                                   BF1) E98)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                             e1*2001/116*0450*..
               5N                             e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½Jx20H2-N, ET40 8½Jx20H2-N, ET45
               81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20        235/35R20           A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                                 BF1) E98)
                               Serie 255/40R19 und     245/35R20        245/35R20           A02) bis A10)
                               Verbreiterungen)                                             BF1) E98)
                                                       255/35R20        255/35R20           A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E98)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53268*03




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855



               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
§22 53268*03




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50710
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit
                      den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

               E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

               E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

               E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 1 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17,
                      215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
§22 53268*03




               G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18, 235/45R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20,
                    235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
§22 53268*03




               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich vor der Stoßfängeroberkante ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 20
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                        Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001118-D0-104
               Anlage-Nr. :                AA55
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R0855


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
§22 53268*03




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage AA55 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024