Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-A0-104 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 68R8805.11 Radausführungskennz.: 68R8805.11 Radgröße: 8Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905 (ABE-Nr. 53630*0) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP51170 150 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP51170 190 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-A0-104 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0G-A e1*2001/116*0475*.. 0G-A e1*2007/46*0374*.. 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. GMIK e50*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30 81 bis 191 Opel Insignia, Insignia 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) Sports Tourer BF1) G4R) N235) (4-, 5-türig und Kombi, 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) auch LPG) BF1) N235) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) BF1) N245) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) BF1) N245) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) BF1) GDB) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) BF1) GDC) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) N235) BF1) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) N235) BF1) V00) 225/50R18 245/45R18 A01) bis A10) N235) BF1) GDB) V00) 225/50R18 255/45R18 A01) bis A10) N235) BF1) GDB) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0G-A e1*2001/116*0475*.. 0G-A e1*2007/46*0374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30 239 Opel Insignia OPC, 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) Insignia OPC Sports BF1) N245) Tourer 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) (4-, 5-türig und Kombi) BF1) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) BF1) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-A0-104 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0G-A e1*2007/46*0374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30 120 bis 184 Opel Insignia Sports 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) Tourer A93) BF1) (Cross Country) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A93) BF1) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) BF1) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) A93) BF1) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A93) BF1) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z-B e8*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30 154 bis 191 Opel Insignia GSI 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) BF2) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-A0-104 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP51170 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP51170 Anzugsmoment: 190 Nm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-A0-104 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021