Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB4
Seite :                       1/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               68R8805.11
Radausführungskennz.:                                        68R8805.11
Radgröße:                                                    8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               ZP51170     150 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               ZP51170     190 Nm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB4
Seite :                           2/5
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
GMIK                               e50*2007/46*0009*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
81 bis 191        Opel Insignia, Insignia   225/40R18        225/40R18                        A01) bis A10)
                  Sports Tourer                                                               BF1) G4R) N235)
                  (4-, 5-türig und Kombi,   225/45R18        225/45R18                        A01) bis A10)
                  auch LPG)                                                                   BF1) N235)
                                            235/40R18        235/40R18                        A01) bis A10)
                                                                                              BF1) N245)
                                              235/45R18               235/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1) N245)
                                              245/40R18               245/40R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
                                              245/45R18               245/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1) GDB)
                                              255/45R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1) GDC)
                                              225/45R18               245/40R18               A01) bis A10)
                                              N235)                                           BF1) V00)
                                              225/45R18               255/40R18               A01) bis A10)
                                              N235)                                           BF1) V00)
                                              225/50R18               245/45R18               A01) bis A10)
                                              N235)                                           BF1) GDB) V00)
                                              225/50R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                              N235)                                           BF1) GDB) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
239               Opel Insignia OPC,        235/45R18        235/45R18                        A01) bis A10)
                  Insignia OPC Sports                                                         BF1) N245)
                  Tourer                    235/45R18 M+S    235/45R18 M+S                    A01) bis A10)
                  (4-, 5-türig und Kombi)                                                     BF1)
                                            245/40R18        245/40R18                        A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
                                              245/45R18               245/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
                                              255/45R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB4
Seite :                           3/5
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                              e1*2007/46*0374*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 184       Opel Insignia Sports     225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                  Tourer                   A93)                                               BF1)
                  (Cross Country)          235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                                           A93)                                               BF1)
                                           235/50R18        235/50R18                         A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
                                              245/40R18               245/40R18               A02) bis A10)
                                              A93)                                            BF1)
                                              245/45R18               245/45R18               A02) bis A10)
                                              A93)                                            BF1)
                                              255/45R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                                                                              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B                              e8*2007/46*0264*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
154 bis 191       Opel Insignia GSI       235/45R18        235/45R18                          A01) bis A10)
                  (Limousine, Kombi)                                                          BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.11 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.11 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB4
Seite :                       4/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP51170
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP51170
       Anzugsmoment: 190 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB4
Seite :                       5/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805



GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
     245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
     255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021