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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8805
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R8805.11
                Radausführungskennz.:                                      68R8805.11
                Radgröße:                                                  8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53631*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        ZP51170     150 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        ZP51170     190 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                              e1*2001/116*0475*..
               0G-A                              e1*2007/46*0374*..
               0G-A/V                            e1*2007/46*0860*..
               GMIK                              e50*2007/46*0009*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 191      Opel Insignia, Insignia    225/40R18                              A02) bis A10)
                               Sports Tourer              G4R) N235) T92)                        BF1)
                               (4-, 5-türig und Kombi,
                               auch LPG)
                                                          225/40R18 M+S
                                                          G4R) T92) W235)

                                                        225/45R18
                                                        N235)

                                                        225/45R18 M+S
§22 53631*05




                                                        W235)

                                                        225/50R18
                                                        GDB) N235)

                                                        225/50R18 M+S
                                                        GDB) W235)

                                                        235/40R18
                                                        N245)

                                                        235/40R18 M+S

                                                        235/45R18
                                                        N245)

                                                        235/45R18 M+S

                                                        245/40R18

                                                        245/45R18
                                                        GDB)

                                                        255/45R18
                                                        A01) GDC) K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                         N235)                                   BF1) V00)
                                                         225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                         N235)                                   BF1) GDB) V00)
                                                         225/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                         N235)                K04)               BF1) GDB) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                              e1*2001/116*0475*..
               0G-A                              e1*2007/46*0374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               239             Opel Insignia OPC,         235/45R18                         A02) bis A10)
                               Insignia OPC Sports        N245)                             BF1)
                               Tourer
                               (4-, 5-türig und Kombi)
                                                          235/45R18 M+S

                                                        245/40R18

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18
                                                        A01) K04)
§22 53631*05
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                            e1*2007/46*0374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 184     Opel Insignia Sports     215/45R18                         A02) bis A10)
                               Tourer                   A93) N225)                        BF1)
                               (Cross Country)
                                                        215/55R18
                                                        A93) M00) N225)

                                                        225/45R18
                                                        A93)

                                                        225/50R18
                                                        A93)

                                                        225/55R18
                                                        A01) G2F) K64)
§22 53631*05




                                                        235/45R18
                                                        A93)

                                                        235/50R18

                                                        245/40R18
                                                        A93)

                                                        245/45R18
                                                        A93)

                                                        245/50R18
                                                        A01) G2F) K64)

                                                        255/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z-B                             e8*2007/46*0264*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 191     Opel Insignia GSI        235/45R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         BF2) K04)
                                                        245/40R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53631*05




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP51170
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP51170
                      Anzugsmoment: 190 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 53631*05




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R20, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
                      Stoßfängers zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53631*05




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
						
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