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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2
Seite :                       1 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               68R8805.27
Radausführungskennz.:                                        68R8805.27
Radgröße:                                                    8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                           860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2230 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50705    130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           2 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
115 bis 225       Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                  (Coupe, C204)                                                               BF1) E110) N225)
                                         225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110)
                                         235/35R18         235/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110) G2G)
                                         225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110)
                                         225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110)
                                         235/35R18         265/30R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E110) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
88 bis 225        Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                  (Limousine, W204)      K03) K13)                                            BF1) E104) GEV)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E104) G2G)
                                         245/35R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E104)
                                         225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                         K03) K13)                                            BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           3 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                            e1*2001/116*0457*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
88 bis 200        Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                  (Kombi, S204)          K03) K13)                                            BF1) E104)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E104) G01)
                                         245/35R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01) K13)                                            BF1) E104)
                                         225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                         K03) K13)                                            BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
110 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                  (Coupe C205, Cabrio                                                         A11) BF1) E110a)
                  A205)                  225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                              225/45R18               225/45R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                              225/45R18 M+S           225/45R18 M+S           A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                              235/40R18               235/40R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a)
                                              235/40R18 M+S           235/40R18 M+S           A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a)
                                              235/45R18               235/45R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a) G01)
                                              235/45R18 M+S           235/45R18 M+S           A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a) G01)
                                              245/40R18               245/40R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a)
                                              225/45R18               245/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                              235/40R18               265/35R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a) V00)
                                              235/45R18               255/40R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a) V00)
                                              235/45R18               265/40R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            A11) BF1) E110a) G01) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           4 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
85 bis 245        Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                  (Limousine, W205)      K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) V00)
                                         225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) V00)
                                         225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GB9) V00)
                                         235/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) V00)
                                         235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GB9) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           5 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                            e1*2001/116*0457*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
85 bis 245        Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                  (Kombi, S205)          K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103)
                                         225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) V00)
                                         225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCT)
                                         225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCV) V00)
                                         235/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) V00)
                                         235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF1) E103) GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
120 bis 220       Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                  (Coupe, Cabrio;                                                             A11) BF2)
                  Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                                                      A11) BF2)
                  ab 225/..)               255/45R18        255/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
                                              245/45R18               275/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           6 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
120 bis 270       Mercedes E-Klasse        245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                  (Coupe, Cabrio;                                                             A11) BF2)
                  Ausführungen mit         255/45R18        255/45R18                         A02) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                                                      A11) BF2)
                  ab 245/..)               245/45R18        275/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
110 bis 270       Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                  (W213, Limousine)                                                           A11) BF2) E111a) N235)
                                         235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) E111a) N245)
                                              245/40R18               245/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                              245/45R18               245/45R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                              255/45R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                              K03)                                            A11) BF2) E111a) GA2)
                                              215/50R18               265/40R18               A02) bis A10)
                                              M00) N225)                                      A11) BF2) E111a) V00)
                                              225/50R18               275/40R18               A02) bis A10)
                                              N235)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                              235/45R18               265/40R18               A02) bis A10)
                                              N245)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                              245/45R18               275/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) E111a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2
Seite :                           7 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                            e1*2007/46*1560*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
110 bis 270       Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                  (S213, Kombi)                                                               A11) BF2) N235)
                                         235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) N245)
                                              245/45R18               245/45R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
                                              255/45R18               255/45R18               A01) bis A10)
                                              K03)                                            A11) BF2) GA2)
                                              245/45R18               275/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET52
100 bis 225       Mercedes GLK           235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3)
                                         245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3)
                                         235/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3) V00)
                                         235/55R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3) V00)
                                         235/55R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3) V00)
                                         245/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3) V00)
                                         245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.27 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2
Seite :                       8 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2
Seite :                       9 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50705
       Anzugsmoment: 130 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2
Seite :                       10 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2
Seite :                       11 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021