Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 68R8805.27 Radausführungskennz.: 68R8805.27 Radgröße: 8Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2230 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF1) E111) Ausführungen mit 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A11) BF1) E111) in 16Zoll) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A11) BF1) E111) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) A11) BF1) E111) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A11) BF1) E111) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) (W212, Limousine, K03) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) Ausführungen mit 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen BF1) E111) 225/..) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) BF1) E111) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) E111) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, K03) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K01) BF2) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K120) BF2) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 85 bis 165 Mercedes GLA 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) (H247) K01) A11) BF1) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K120) A11) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 85 bis 165 Mercedes GLB 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) (X247) K01) BF1) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K120) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (X253, ohne A11) BF2) Verbreiterung) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A11) BF2) 235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10) A11) BF2) 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF2) Radhausverbreiterungen 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10) an Achse 2) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (C253, mit A11) BF2) Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10) an Achse 2) A11) BF2) 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10) K01) BF2) N245) 245/60R18 245/60R18 A01) bis A10) K01) BF2) G5M) N255) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K01) BF2) 265/55R18 265/55R18 A01) bis A10) K01) BF2) G5M) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) Heckantrieb A11) BF2) E97a) (W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) A11) BF2) E97a) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A11) BF2) E97a) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) A11) BF2) E97a) 235/45R18 255/45R18 A02) bis A10) A11) BF2) E97a) V00) 245/45R18 265/45R18 A01) bis A10) A11) BF2) E97a) V00) 255/45R18 275/45R18 A01) bis A10) A11) BF2) E97a) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) MATIC BF2) E97a) (W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) BF2) E97a) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF2) E97a) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF2) E97a) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF2) EB1) (C217, A217) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF2) EB1) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10) BF2) EB1) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) BF1) N225) 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) BF1) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) BF1) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) BF1) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) BF1) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) BF1) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30 135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) BF1) N225) 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) BF1) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) BF1) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) BF1) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) BF1) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) BF1) V00) 225/35R18 265/30R18 A01) bis A10) BF1) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) BF1) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (ABE-Nr. 53630*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm Achse: 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 150 Nm E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x26 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001159-D0-104 Anlage-Nr. : AB2c Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB2c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023