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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB6
Seite :                       1/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               68R8805.08
Radausführungskennz.:                                        68R8805.08
Radgröße:                                                    8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                           800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2230 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50857            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897            110 Nm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB6
Seite :                           2/5
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
131               Suzuki Kizashi           225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                  (4-türig Limousine)                                                         BF1)
                                           235/45R18        235/45R18                         A01) bis A10)
                                           K03)                                               BF1)
                                           245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                           K03)                                               BF1)
                                           225/45R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                                e4*2001/116*0124*..
GY                                e4*2007/46*0291*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
79 bis 88         Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18        215/40R18                         A02) bis A10)
                  (5-türig, mit                                                               A98a) BF1)
                  Serienverbreiterung)     225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                              A98a) BF1)
                                              235/40R18               235/40R18               A02) bis A10)
                                                                                              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                                e4*2001/116*0124*..
GY                                e4*2007/46*0291*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
79 bis 88         Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18        215/40R18                         A02) bis A10)
                  (5-türig, ohne                                                              A98a) BF1)
                  Serienverbreiterung)     225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                                              A98a) BF1)
                                              235/40R18               235/40R18               A01) bis A10)
                                              K01)                                            BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB6
Seite :                           3/5
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                              e4*2007/46*0779*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
82 bis 103        Suzuki SX4             225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                  (ab EG-                A93) K01)                                            A11) BF2) E45a)
                  Genehmigungs-Nr.       235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                  e4*2007/46*0779*04)    A93a) K01)                                           A11) BF2) E45a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                                 e4*2001/116*0091*..
JT                                 e4*2007/46*0292*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
78 bis 171        Suzuki Grand Vitara       245/50R18        245/50R18                        A01) bis A10)
                  (3- und 5-türig)          K01)                                              BF1)
                                            255/50R18        255/50R18                        A01) bis A10)
                                            K01)                                              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                              e4*2007/46*0928*..
LY                              e6*2007/46*00005*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
82 bis 103        Suzuki Vitara          225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF2)
                                         235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF2)
                                         245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                         K01)                                                 A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*0) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB6
Seite :                       4/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001159-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB6
Seite :                       5/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8805


A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB6 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021