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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R9855
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                               RONAL                                   RONAL
Montageposition:                         Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                            68R9855.07                           68R9855.27
Radausführungskennz:                      68R9855.07                           68R9855.27
Radgröße:                                8½J-Nx19H2                            8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                          30 mm                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                       112 mm                                  112 mm
Lochzahl:                                      5                                      5
Mittenlochdurchmesser:                     76,00 mm                             76,00 mm
Zentrierart:                           Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                           3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                        860 kg                                  860 kg
 Reifenabrollumfang:                      2330 mm                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                          ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                           e1*2018/858*00123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
115 bis 180     BMW 2er Coupe          255/35R19          255/35R19        A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       225/40R19          255/35R19        A02) bis A10)
                                                                           BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
85 bis 210      BMW 3er                225/40R19          225/40R19          A02) bis A10)
                (Heckantrieb)                             N235) T93)         A11) BF1)
                                       235/35R19          235/35R19          A02) bis A10)
                                                          N245) T91)         A11) BF1)
                                       235/40R19          235/40R19          A01) bis A10)
                                                          N245)              A11) BF1) G01)
                                       245/35R19          245/35R19          A02) bis A10)
                                                          N255) T93)         A11) BF1)
                                       225/40R19          255/35R19          A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
120 bis 210     BMW 3er                  225/40R19        225/40R19          A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                           N235) T93)         A11) BF1)
                                         235/35R19        235/35R19          A02) bis A10)
                                                          N245) T91)         A11) BF1)
                                         235/40R19        235/40R19          A01) bis A10)
                                                          N245) T95)         A11) BF1) G01)
                                         245/35R19        245/35R19          A02) bis A10)
                                                          N255) T93)         A11) BF1)
                                         255/35R19        255/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                                A11) BF1)
                                         225/40R19        255/35R19          A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
250 bis 275     BMW M340i, M340d         255/35R19        255/35R19          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          K01)                                BF1)
                                         225/40R19        255/35R19          A02) bis A10)
                                                                             BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/40R19          225/40R19          A02) bis A10)
                                                          A94) T93)          BF1) N235)
                                       235/40R19          235/40R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1) N245)
                                       245/40R19          245/40R19          A01) bis A10)
                                       K01)               A94a)              BF1)
                                       255/35R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)
                                       255/40R19          255/40R19          A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)
                                       245/40R19          255/40R19          A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
80 bis 105      BMW i4                 255/40R19          255/40R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1)
                                       HL 245/40R19       HL 245/40R19       A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1)
                                       245/40R19          255/40R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1)
                                       HL 245/40R19       255/40R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
125             BMW i4 M50             245/40R19 M+S      255/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1)
                                       HL 245/40R19 M+S 255/40R19 M+S        A02) bis A10)
                                                          A94)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                           e1*2018/858*00153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
94 bis 150      BMW X1, iX1            225/45R19          225/45R19          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) N235)
                                       235/45R19          235/45R19          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) N245)
                                       245/45R19          245/45R19          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1)
                                       255/40R19          255/40R19          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
100 bis 210     BMW X3                 245/50R19          245/50R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1)
                                       255/45R19          255/45R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1)
                                       265/45R19          265/45R19          A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1)
                                       275/45R19          275/45R19          A01) bis A10)
                                       K03)               A94a)              A11) BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S        245/50R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1) EF0)
                                       255/45R19 M+S      255/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1) EF0)
                                       265/45R19 M+S      265/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) BF1) EF0)
                                       275/45R19 M+S      275/45R19 M+S      A01) bis A10)
                                       K03)               A94a)              A11) BF1) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
120 bis 210     BMW X4                 275/45R19          275/45R19        A02) bis A10)
                                                          A94a)            A11) BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 275/45R19 M+S        275/45R19 M+S    A02) bis A10)
                                                          A94a)            A11) BF1)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2023