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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        68R9855
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                               RONAL                                    RONAL
               Montageposition:                         Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                            68R9855.07                            68R9855.27
               Radausführungskennz:                      68R9855.07                            68R9855.27
               Radgröße:                                8½J-Nx19H2                             8½J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                          30 mm                                     40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                       112 mm                                   112 mm
               Lochzahl:                                      5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                     76,00 mm                                  76,00 mm
§22 54214*04




               Zentrierart:                           Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                           3 Ø76 Ø66.45                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                        860 kg                                    860 kg
                Reifenabrollumfang:                       2330 mm                         2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                            ZP50717     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                           e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               115 bis 180     BMW 2er Coupe          255/35R19         255/35R19         A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      225/40R19         255/35R19         A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               85 bis 210      BMW 3er                225/40R19         225/40R19           A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)                            N235) T93)          A11) BF1)
                                                      235/35R19         235/35R19           A02) bis A10)
                                                                        N245) T91)          A11) BF1)
                                                      235/40R19         235/40R19           A01) bis A10)
                                                                        N245)               A11) BF1) G01)
                                                      245/35R19         245/35R19           A02) bis A10)
                                                                        N255) T93)          A11) BF1)
                                                      225/40R19         255/35R19           A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
§22 54214*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               120 bis 210     BMW 3er                  225/40R19        225/40R19          A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)                           N235) T93)         A11) BF1)
                                                        235/35R19        235/35R19          A02) bis A10)
                                                                         N245) T91)         A11) BF1)
                                                        235/40R19        235/40R19          A01) bis A10)
                                                                         N245) T95)         A11) BF1) G01)
                                                        245/35R19        245/35R19          A02) bis A10)
                                                                         N255) T93)         A11) BF1)
                                                        255/35R19        255/35R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                                A11) BF1)
                                                        225/40R19        255/35R19          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               250 bis 275     BMW M340i, M340d         255/35R19        255/35R19          A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)          K01)                                BF1)
                                                        225/40R19        255/35R19          A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/40R19         225/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) T93)           BF1) N235)
                                                      235/40R19         235/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1) N245)
                                                      245/40R19         245/40R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              A94a)               BF1)
                                                      255/35R19         255/35R19           A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)
                                                      255/40R19         255/40R19           A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)
                                                      245/40R19         255/40R19           A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
§22 54214*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               80 bis 105      BMW i4                 HL 245/40R19      HL 245/40R19        A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1)
                                                      255/40R19         255/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1)
                                                      245/40R19         255/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1)
                                                      HL 245/40R19      255/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               125             BMW i4 M50             245/40R19 M+S     255/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1)
                                                      HL 245/40R19 M+S 255/40R19 M+S        A02) bis A10)
                                                                        A94)                BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               120 bis 230     BMW 5er                245/40R19         245/40R19           A02) bis A10)
                               (Limousine)                              A94) T98)           A11) B84) BF1) EF0)
                                                      255/40R19         255/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) B84) BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               100 bis 221     BMW X1                 225/45R19         225/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                A11) BF1) N235)
                                                      235/45R19         235/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                A11) BF1) N245)
                                                      245/45R19         245/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                A11) BF1)
                                                      255/40R19         255/40R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
§22 54214*04




               68 bis 104      BMW iX1                225/45R19         225/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                BF1) EF0) N235)
                                                      235/45R19         235/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                BF1) EF0) N245)
                                                      245/45R19         245/45R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                BF1) EF0)
                                                      255/40R19         255/40R19           A01) bis A10)
                                                      K01)              K04)                BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               100 bis 210     BMW X3                 245/50R19         245/50R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1)
                                                      255/45R19         255/45R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1)
                                                      265/45R19         265/45R19           A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1)
                                                      275/45R19         275/45R19           A01) bis A10)
                                                      K03)              A94a)               A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S       245/50R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1) EF0)
                                                      255/45R19 M+S     255/45R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1) EF0)
                                                      265/45R19 M+S     265/45R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1) EF0)
                                                      275/45R19 M+S     275/45R19 M+S       A01) bis A10)
                                                      K03)              A94a)               A11) BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
§22 54214*04




               120 bis 210     BMW X4                 275/45R19         275/45R19         A02) bis A10)
                                                                        A94a)             A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET30 8½J-Nx19H2, ET40
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 275/45R19 M+S       275/45R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                        A94a)             A11) BF1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.
§22 54214*04




               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50717
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
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                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC1
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.06.2024
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