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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     68R9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            68R9855.07
Radausführungskennz.:                                     68R9855.07
Radgröße:                                                 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              ZP50704     120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NY                            e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77     Skoda Enyaq               235/55R19                              A01) bis A10)
              (Heck- und Allradantrieb, K03) K04) N245)                        BF1)
              inklusive RS-Modelle)
                                        245/50R19
                                        K01) K04) N255)

                                       255/50R19
                                       K01) K02)

                                       275/45R19
                                       K01) K04)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       235/55R19           255/50R19           A01) bis A10)
                                       K03)                K02)                BF1)
                                       255/50R19           275/45R19           A01) bis A10)
                                       K01)                K04)                BF1) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                           e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Skoda Karoq            225/40R19                                 A01) bis A10)
              (Frontantrieb)         K04)                                      BF2) K01)

                                       235/40R19
                                       GKF) K02)

                                       245/35R19
                                       K02)

                                       255/35R19
                                       K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                            e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140   Skoda Karoq             225/40R19                                A01) bis A10)
              (Allradantrieb)         K04)                                     BF2) K01)

                                       235/35R19
                                       K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                           e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Skoda Karoq Scout      225/40R19                             A01) bis A10)
              (Frontantrieb)         K04)                                  BF2) K01)

                                     235/40R19
                                     K02)

                                     245/35R19
                                     K02)

                                     255/35R19
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                          e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 147    Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19                                A02) bis A10)
              Kodiaq Scout          A93)                                   BF2) E27)

                                     235/50R19
                                     A01) K01) K04)

                                     245/45R19
                                     A01) A93) K03) K04)

                                     255/45R19
                                     A01) A93a) K01) K04)

                                     265/45R19
                                     A01) G4M) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                          e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 180   Skoda Kodiaq RS       235/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2)

                                     235/50R19
                                     A01) K01) K04)

                                     245/45R19
                                     A01) A93) K03) K04)

                                     255/45R19
                                     A01) A93a) K01) K04)

                                     265/45R19
                                     A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia          215/35R19                             A01) bis A10)
              (Limousine und         T85)                                  BF3) E57) E61) K01) K04)
              Kombi, Ausführungen                                          K28) K51)
              mit Verbundlenker-     225/35R19
              Hinterachse)           K50)

                                      235/30R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169    Skoda Octavia           215/35R19                            A01) bis A10)
              (Limousine und          K04) N225) T85)                      BF3) E58) E61) K01)
              Kombi, Ausführungen
              mit                     225/35R19
              Mehrlenkerhinterachse ) K04) K28) K50) K51) T88)

                                      235/30R19
                                      K04) K28) K51) T86)

                                      245/30R19
                                      K02) K28) K50) K51)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                          e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF3) E61) K01)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                          e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142    Skoda Superb 1        235/30R19                              A01) bis A10)
              (Limousine)                                                  BF3) K01) K04) K41) T86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                           e11*2001/116*0326*..
3T                           e11*2007/46*0014*..
3T                           e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206    Skoda Superb 3         235/35R19                                A01) bis A10)
              (3V; Limousine,                                                 A11) BF2) E60a) K01) K04)
              Kombi; ab Modelljahr                                            T91)
              2015)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                          e11*2007/46*0010*..
5L                          e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti            215/35R19                                 A01) bis A10)
                                    T85)                                      BF3) K01) K02)

                                     225/35R19
                                     T88)

                                     225/40R19
                                     G0U)

                                     235/35R19
                                     G0U) T91)

                                     245/30R19
                                     T89)

                                     245/35R19
                                     G0U)

                                     255/30R19
                                     T91)

                                     255/35R19
                                     G0U)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                      K01) T88)           K02) T91)           BF3) V00)
                                      225/40R19           255/35R19           A01) bis A10)
                                      K01)                K02)                BF3) G0U) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
       225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
       einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel, ist im Bereich von von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste
          ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
          oder dieser Bereich vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste
          aufzuweiten. (nur leicht aufweiten, um ca. 5 mm)

K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 1c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.12.2022