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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  68R9855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         68R9855.173
Radausführungskennz.:                                  68R9855.173
Radgröße:                                              8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      910 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-
Nr. 54215*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                    ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                             e1*2007/46*1675*..
F2GT                             e1*2007/46*1677*..
UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
70 bis 170       BMW 2er Active           235/35R19        235/35R19        A01) bis A10)
                 Tourer, Active Tourer    K01)                              A11) BF1)
                 xDrive, Gran Tourer,
                 Gran Tourer xDrive
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     235/40R19          235/40R19        A02) bis A10)
                                                                            BF1) N245)
                                        245/40R19          245/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        255/35R19          255/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        255/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        245/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        255/35R19          265/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
80 bis 105       BMW i4                 255/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        245/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        245/40R19          275/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        245/40R19          285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        255/40R19          285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       275/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
125              BMW i4 M50             255/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        245/40R19          255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        245/40R19          275/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        245/40R19          285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        255/40R19          285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       255/40R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       275/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
                                        HL 245/40R19       285/35R19        A01) bis A10)
                                                                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                            e1*2007/46*1676*..
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
85 bis 170       BMW X1 sDrive, X1      235/40R19          235/40R19                      A01) bis A10)
                 xDrive                 K01)                                              BF1) E72)
                                        255/35R19          255/35R19                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) E72)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
120 bis 210      BMW X4                 255/45R19          255/45R19        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        265/45R19          265/45R19        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        275/45R19          275/45R19        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        255/45R19          285/40R19        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S        255/45R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        265/45R19 M+S      265/45R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        275/45R19 M+S      275/45R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                        255/45R19 M+S      285/40R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
155 bis 250      BMW X5                 255/50R19          255/50R19                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              BF2) E71) EF0) ER1)
                                        255/55R19          255/55R19                      A02) bis A10)
                                        A93a)                                             BF2) E71) EF0) ER1)
                                        265/45R19          265/45R19                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              BF2) E71) EF0) ER1)
                                        275/45R19          275/45R19                      A02) bis A10)
                                        A93)                                              BF2) E71) EF0) ER1)
                                        275/50R19          275/50R19                      A02) bis A10)
                                                                                          BF2) E71) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001223-C0-104
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD2 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2023