Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 1/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R9855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 68R9855.173 Radausführungskennz.: 68R9855.173 Radgröße: 8½J-Nx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 910 kg Reifenabrollumfang: 2365 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE- Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZPS5X3302 140 Nm Schaftlänge 29,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, ZPS5X4001 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 2/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 70 bis 170 BMW 2er Active 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) Tourer, Active Tourer K01) A11) BF1) xDrive, Gran Tourer, Gran Tourer xDrive Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) BF1) N245) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) BF1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 255/35R19 265/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 3/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 80 bis 105 BMW i4 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 125 BMW i4 M50 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) HL 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 4/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) xDrive K01) BF1) E72) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF1) E72) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 100 bis 210 BMW X3 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) A11) BF1) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) A11) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) A11) BF1) EF0) 265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10) A11) BF1) EF0) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) A11) BF1) EF0) V00) 255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A01) bis A10) A11) BF1) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 5/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 120 bis 210 BMW X4 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 265/45R19 265/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 275/45R19 275/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 255/45R19 285/40R19 A02) bis A10) A11) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) 265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) 275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) 255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35 155 bis 250 BMW X5 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10) A93) BF2) E71) EF0) ER1) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10) A93a) BF2) E71) EF0) ER1) 265/45R19 265/45R19 A02) bis A10) A93) BF2) E71) EF0) ER1) 275/45R19 275/45R19 A02) bis A10) A93) BF2) E71) EF0) ER1) 275/50R19 275/50R19 A02) bis A10) BF2) E71) EF0) ER1) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.173 (ABE-Nr. 54215*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 6/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 7/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3302 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm Zubehörkit: ZPS5X4001 Anzugsmoment: 140 Nm E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO Nr. : RA-001223-D0-104 Anlage-Nr. : CD2 Seite : 8/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R9855 Die Anlage CD2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.02.2024