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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       1 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               68R9855.27
Radausführungskennz.:                                        68R9855.27
Radgröße:                                                 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                           860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr.
54215*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50705    130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           2 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
115 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19         A01) bis A10)
                  (Coupe, C204)          K01) K13)                           BF1) E110) G9R)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
88 bis 225        Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                  (Limousine, W204)      K01) K13) T88)                                        BF1) E104) GEV) V00)
                                         225/35R19         265/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01) K13) T88)                                        BF1) E104) G8V) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                            e1*2001/116*0457*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
88 bis 200        Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                  (Kombi, S204)          K01) K13) T88)                                        BF1) E104) V00)
                                         225/35R19         265/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01) K13) T88)                                        BF1) E104) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           3 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                           A01) bis A10)
                  (Coupe C205, Cabrio    K03)                                                  A11) BF1) E110a) T88)
                  A205)                  225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                         K03)                                                  A11) BF1) E110a) T88)
                                         235/35R19         235/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         245/35R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         255/30R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         255/35R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K03) T88)                                             A11) BF1) E110a) V00)
                                         225/40R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K03)                                                  A11) BF1) E110a)
                                         225/40R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K03)                                                  A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           4 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245        Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                           A01) bis A10)
                  (Limousine, W205)      K01)                                                  A11) BF1) E103) T88)
                                         225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) T88)
                                         235/35R19         235/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         245/35R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         255/30R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         255/35R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GB9)
                                         225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01) T88)                                             A11) BF1) E103) V00)
                                         225/40R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         225/40R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                            e1*2001/116*0457*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245        Mercedes C-Klasse      235/35R19         235/35R19                           A01) bis A10)
                  (Kombi, S205)          K01)                                                  A11) BF1) E103) GCT)
                                         235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GCT)
                                         245/35R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GCT)
                                         255/30R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103)
                                         255/35R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GCV)
                                         225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                         K01) T88)                                             A11) BF1) E103) V00)
                                         225/40R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GCT)
                                         225/40R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           5 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                             e1*2018/858*00016*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 195       Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                           A02) bis A10)
                  (Limousine, W206, nur                                                        A11) BF2) E131) EB1) EB2)
                  Fahrzeugausführungen 225/40R19           255/35R19                           A01) bis A10)
                  ohne Hinterachslenkung)                                                      A11) BF2) E131) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                             e1*2018/858*00017*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 195       Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                           A02) bis A10)
                  (Kombi, S206, nur                                                            A11) BF2) E131) EB1) EB2)
                  Fahrzeugausführungen 225/40R19           255/35R19                           A01) bis A10)
                  ohne Hinterachslenkung)                                                      A11) BF2) E131) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 220       Mercedes E-Klasse        235/40R19        235/40R19                          A02) bis A10)
                  (Coupe, Cabrio;                                                              A11) BF2)
                  Ausführungen mit         245/35R19        245/35R19                          A02) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                                                       A11) BF2)
                  ab 225/..)               245/40R19        245/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/35R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/40R19               255/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           6 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 270       Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                          A02) bis A10)
                  (Coupe, Cabrio;                                                              A11) BF2)
                  Ausführungen mit         245/40R19        245/40R19                          A02) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                                                       A11) BF2)
                  ab 245/..)               255/35R19        255/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/40R19               255/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 270       Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                           A02) bis A10)
                  (W213, Limousine)                                                            A11) BF2) E111a) N245)
                                         245/35R19         245/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E111a)
                                               245/40R19               245/40R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E111a)
                                               255/35R19               255/35R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) E111a)
                                               255/40R19               255/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) E111a) GA2)
                                               225/40R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                               N235)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                               225/45R19               285/35R19               A02) bis A10)
                                               N235)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                               235/40R19               265/35R19               A02) bis A10)
                                               N245)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                               245/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E111a) V00)
                                               245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E111a)
                                               255/35R19               285/30R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) E111a) V00)
                                               255/40R19               285/35R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) E111a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           7 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                            e1*2007/46*1560*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 270       Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                           A02) bis A10)
                  (S213, Kombi)                                                                A11) BF2) N245)
                                         245/40R19         245/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/35R19               255/35R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2)
                                               255/40R19               255/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) GA2)
                                               245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
                                               255/35R19               285/30R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) V00)
                                               255/40R19               285/35R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
100 bis 225       Mercedes GLK           245/45R19         245/45R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF3)
                                         255/45R19         255/45R19                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF3)
                                         235/45R19         265/40R19                           A01) bis A10)
                                                                                               BF3) V00)
                                               235/45R19               275/40R19               A01) bis A10)
                                                                                               BF3) V00)
                                               235/50R19               255/45R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               235/50R19               265/45R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               235/50R19               285/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               245/45R19               265/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               245/45R19               275/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               245/45R19               285/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
                                               255/45R19               285/40R19               A01) bis A10)
                                               K01)                                            BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9855, 68R9855.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9955, 68R9955.27 (ABE-Nr. 54215*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       8 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50705
       Anzugsmoment: 130 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
         Ø318x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       11 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022