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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 12b
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         68R9855
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                68R9855.08
Radausführungskennz.:                                         68R9855.08
Radgröße:                                                     8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                             800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     110 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     120 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP50886     160 Nm
                  Schaftlänge 26,5 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)                     e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92     Toyota Yaris Cross     225/40R19                                  A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01)
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Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 12b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M)                 e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
192           Toyota Yaris GR       225/35R19                                A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                     235/30R19

                                     245/30R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                  e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Lexus ES              225/40R19                                A02) bis A10)
                                    A93a) N235)                              A11) BF1)

                                     235/40R19

                                     245/35R19
                                     A93a)

                                     255/35R19
                                     A01) K04)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/40R19           255/35R19           A01) bis A10)
                                     A93a) N235)         K04)                A11) BF1) V00)
                                     225/40R19 M+S       255/35R19 M+S       A01) bis A10)
                                     A93a)               K04)                A11) BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                     e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                     e6*2001/116*0106*..
L10(A)                      e6*2007/46*0034*..
S19(A)                      e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215   Lexus GS200T,         225/40R19                                A02) bis A10)
              GS250, GS300,         A94) N235)                               A11) BF2) E65) E66)
              GS300H, GS450H
                                    235/35R19
                                    A94) T91)

                                     245/35R19
                                     A94a)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/40R19           255/35R19           A02) bis A10)
                                     N235)                                   A11) BF2) E65) E66) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                     e6*2001/116*0106*..
S19(A)                      e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255   Lexus GS300,          225/40R19                              A02) bis A10)
              GS430, GS460,         A01) G01) N235)                        A11) BF1) E64)
              GS450H
                                    235/35R19
                                    A93a) N245) T91)

                                     245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                      e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153   Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19                              A02) bis A10)
              IS250, IS250C         G7D) N255)                             BF1) E68)
              (Stufenheck, Cabrio)
                                    255/30R19
                                    A01) K01) K73)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                 e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M)                   e6*2007/46*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180   Lexus RC200T,         225/40R19                              A02) bis A10)
              RC300, RC300H         N235)                                  A11) A94) BF2) EF0)

                                     225/40R19 M+S

                                     235/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                 e11*2007/46*1532*..
UXC1(EU,M)                  e6*2007/46*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
341 bis 351   Lexus RCF             235/40R19                              A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1)
                                     245/35R19

                                     255/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)                      e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)                     e6*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204   Lexus RX350, RX450H 235/50R19                                A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                      235/55R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX              225/40R19                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   A11) BF1)

                                      225/45R19
                                      A93)

                                      235/40R19
                                      A93)

                                      245/40R19
                                      A01) A93a) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            215/35R19                            A02) bis A10)
              (1. Generation)         G7F) T85)                            BF1) E58)

                                      225/35R19
                                      A01) G05) K04) K78)

                                      235/30R19
                                      A01) K01) K04) K78) T86)
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Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 12b
Seite :                      5 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris            215/35R19                            A01) bis A10)
              (2. Generation,                                              BF1) E59) E61) K28) N225)
              Ausführungen mit                                             T85)
              Mehrlenker-Hinterachse)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris            215/35R19                            A01) bis A10)
              (2. Generation,                                              BF1) E59) E60) K28)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-
              Hinterachse)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis          225/35R19                            A01) bis A10)
              (Fahrzeuge vor                                               BF1) K50) K63) K65) K66)
              Facelift 2006, ohne
              Serienbereifung
              215/50R17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                          e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis         225/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge ab Facelift                                       BF1) K50) K63) K65)
              2006, mit
              Serienbereifung
              215/50R17)
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Nr. :                        RA-001223-B0-104
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Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                          e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Avensis         225/40R19                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)     GCS)                                  BF1)

                                     235/35R19

                                     235/40R19
                                     G0Z)

                                     245/35R19
                                     A01) K03)

                                     255/30R19
                                     A01) G5V) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
EAM1(M)                     e6*2018/858*00144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118    Toyota BZ4X           235/55R19                              A02) bis A10)
              (2WD, 4WD)                                                   BF3)
                                    245/50R19

                                     255/50R19
                                     A01) K01)

                                     275/45R19
                                     A01) K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                   e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Toyota Camry          225/40R19                              A02) bis A10)
                                    A93a) N235)                            A11) BF1)

                                     225/40R19 M+S
                                     A93a)

                                     235/40R19
                                     A01) K04)

                                     245/35R19
                                     A01) A93a) K01) K04)

                                     255/35R19
                                     A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 12b
Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR           225/40R19                              A01) bis A10)
                                                                           A11) BF2) K01) K91)
                                     225/45R19

                                     235/40R19
                                     K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100    Toyota Corolla Verso   245/30R19                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K04) K68)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
130           Toyota Corolla Verso   245/30R19                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K04) K68)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla         225/35R19                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)                                          A11) BF1)
                                     235/30R19

                                     245/30R19
                                     A01) K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                       e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                       e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                   e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                       e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
73            Toyota Prius Plus      225/35R19                             A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K25) K88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 12b
Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4              235/45R19                           A02) bis A10)
              (ohne                    A93)                                BF1) E62)
              Serienverbreiterung, nur
              bis EG-                  245/45R19
              Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
              e6*2001/116*0105*08)
                                       255/45R19
                                       A01) K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4               235/45R19                          A02) bis A10)
              (mit Serienverbreiterung, A93)                               BF1) E62)
              nur bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:         245/45R19
              e6*2001/116*0105*08)
                                        255/45R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                  e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114    Toyota RAV4            245/45R19                             A02) bis A10)
              (nur Ausführungen ab                                         BF2) E63)
              EG-Genehmigungs-
              Nr.:
              e6*2001/116*0105*09
              bzw.
              e6*2007/46*0166*00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4           245/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93a) GL2)                             A11) BF1)

                                       255/45R19
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Nr. :                        RA-001223-B0-104
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Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4           235/55R19                               A02) bis A10)
                                    GCE)                                    A11) BF1)

                                     245/50R19

                                     255/45R19

                                     265/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                         e11*2001/116*0350*..
AR2N                        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Verso          225/40R19                               A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                     235/35R19
                                     T91)

                                     245/35R19

                                     255/30R19
                                     T91)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50886
       Anzugsmoment: 160 Nm
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E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ
       S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G7F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 225/60R18,
       225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
       hinteren Stoßfänger umzulegen.
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K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
       Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
       von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
       Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
          umzulegen,
       • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett
          vom Halter zu entfernen,
       • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
          kürzen,
       • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K73)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe
       Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des
       Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
          komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
          Radhausausschnittkanten anzupassen,
       • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das
          Innere Radhaus anzulegen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
          (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 12b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.12.2022