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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      68R9855
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R9855.08
                Radausführungskennz.:                                      68R9855.08
                Radgröße:                                                  8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 54214*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              0 Ø82 x 64,1
                geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TESLA MOTORS

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        ZP51182     175 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                             e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 155      Tesla Model 3, Model 3 235/40R19                            A02) bis A10)
                               Highland                                                    A94) B21) BF1) S02)
                               (ohne Performance        245/35R19
                               Bremse)
                                                        245/40R19

                                                        255/35R19

                                                        HL 245/40R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                              e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 54214*05




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               153 bis 155     Tesla Model 3             235/40R19                         A02) bis A10)
                               Performance                                                 A94) B21a) BF1) S02)
                               (nicht Highland)          245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                           e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114             Tesla Model Y          235/45R19                            A02) bis A10)
                                                      A94)                                 BF1) EF0) S02)

                                                        235/50R19
                                                        A94a)

                                                        245/45R19
                                                        A94)

                                                        255/45R19
                                                        A94)

                                                        265/45R19
                                                        A94a)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 54214*05




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               B21)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1:
                      • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse)

               B21a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1:
                     • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP51182
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 54214*05




               S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

               Die Anlage 13a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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