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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       1/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               68R9855.21
Radausführungskennz.:                                        68R9855.21
Radgröße:                                                 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                           750 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2145 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP51106     120 Nm
                Schaftlänge 26 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP51106    140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                    ZP51106    140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       2/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
182                            e1*2001/116*0352*..
1C                             e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                 215/35R19                                  A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)         N225) T85)                                 BF1) K03) K04)

                                         225/35R19
                                         K57)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         215/35R19           245/30R19             A01) bis A10)
                                         K03)                K04) K68)             BF1) V00)
                                         225/35R19           255/30R19             A01) bis A10)
                                         K03)                K04) K68)             BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    215/35R19                               A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      K57) T85)                               BF1) K03)
                Typ 1K2 bis
                Genehmigungs-Nr.           225/35R19
                e1*2007/46*0273*03;        K64)
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                e1*2007/46*0283*03)        vorne               hinten
                                           215/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                           K03)                K04) K64)           BF1) V00)
                                           225/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                           K03)                K04) K64)           BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  215/35R19                                 A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)                                                 BF1) T85)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/45R19                                A01) bis A10)
                                       N235)                                    BF2) K01)

                                        235/45R19

                                        245/40R19

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        235/45R19           255/40R19           A01) bis A10)
                                        K01)                                    BF2) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                  215/35R19                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692                                            BF1) E42) N225)
                mm)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                  215/35R19                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740                                            BF1) E43) N225)
                mm)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini 215/35R19                                 A01) bis A10)
                Countryman Allrad       N225)                                   BF3) K01) K04)

                                        225/35R19

                                        225/40R19

                                        235/35R19
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       4/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John 225/35R19                              A01) bis A10)
                Cooper Works                                                BF3) K01) K04)
                                       225/40R19

                                         235/35R19


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              225/40R19                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)                                      BF3) K01) K04) K84) K85)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      225/35R19                            A01) bis A10)
                Cooper Works                                                BF3) K01) K04)
                                       225/40R19
                                       K84) K85)

                                         235/35R19
                                         K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       5/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP51106
       Anzugsmoment: 140 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       6/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb
          des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
          hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001223-A0-104
Anlage-Nr. :                  19
Seite :                       7/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9855


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 19 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022