Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC2
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        68R9855
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                               RONAL                                    RONAL
               Montageposition:                         Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                            68R9855.27                            68R9855.47
               Radausführungskennz:                      68R9855.27                            68R9855.47
               Radgröße:                                 8½J-Nx19H2                            8½J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                           40 mm                                    49 mm
               Lochkreisdurchmesser:                       112 mm                                   112 mm
               Lochzahl:                                      5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                     76,00 mm                                  76,00 mm
§22 54214*04




               Zentrierart:                            Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                             2 Ø76 Ø57                             2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                         860 kg                                   880 kg
                Reifenabrollumfang:                       2300 mm                         2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  ZP50704     120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                           ZP50710     160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET40 8½J-Nx19H2, ET49
               89              VW ID.7                235/50R19         255/45R19         A02) bis A10)
                                                                        A94)              BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC2
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EB                            e1*2018/858*00164*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET40 8½J-Nx19H2, ET49
               70              VW ID. Buzz Pro        235/55R19         255/50R19         A02) bis A10)
                                                                                          BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EBN                           e1*2018/858*00165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2, ET40 8½J-Nx19H2, ET49
               70              VW ID. Buzz Cargo      235/55R19         255/50R19         A02) bis A10)
                                                                                          BF2)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 54214*04




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                CC2
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
§22 54214*04




                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50710
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage CC2 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.06.2024