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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    68R9855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           68R9855.25
               Radausführungskennz.:                                    68R9855.25
               Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
§22 54214*04




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535     140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e4*2001/116*0076*..
               M-2D                          e1*2001/116*0427*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo C30              215/35R19                             A02) bis A10)
                                                      T85)                                  BF1) S01)

                                                        225/35R19
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               2                               e9*2018/858*11478*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116      Volvo EX30                235/45R19                          A02) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb)                                    BF2)
                                                         245/45R19
§22 54214*04




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                                e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo S40, V50             215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Front -und Allradantrieb) T85)                              BF1) S01)

                                                        225/35R19

                                                        235/30R19
                                                        A01) K01) K04) T86)

                                                        235/35R19
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                         e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/35R19                            A02) bis A10)
                                                       T85)                                 BF1)

                                                        225/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
               G                              e9*2007/46*0093*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224      Volvo S60, V60, V60     225/35R19                         A01) bis A10)
                               Hybrid                  N235) T88)                        A11) BF3) E58) K04)
                               (Limousine, Kombi;
                               außer Cross Country)    235/35R19
                                                       K01) T91)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187     Volvo S60 Cross         225/45R19                         A02) bis A10)
                               Country, V60 Cross                                        BF3)
                               Country                 235/40R19
§22 54214*04




                                                       235/45R19

                                                       245/40R19

                                                       255/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224      Volvo V70              235/35R19                          A02) bis A10)
                               (nicht XC 70)                                             BF4) L22) T91)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                             e9*2001/116*0057*..
               A-2D                          e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232      Volvo S80              235/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF4) E58) L22) N245) T91)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184      Volvo XC40             235/45R19                             A02) bis A10)
                                                      A93a)                                 A11) BF3)

                                                      235/50R19

                                                      245/45R19

                                                      245/50R19
                                                      A01) GH4) K01) K02)

                                                      255/45R19

                                                      265/45R19
                                                      A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54214*04




               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne             hinten
               80 bis 183      Volvo XC40 Recharge, 235/50R19           255/45R19           A02) bis A10)
                               C40 Recharge                                                 BF2) E27)
                               (nur Elektro)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                             e9*2001/116*0068*..
               D-2D                          e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242     Volvo XC60             235/50R19                             A01) bis A10)
                                                      K03)                                  BF4)

                                                      235/55R19
                                                      K03) K46)

                                                      245/50R19
                                                      K01)

                                                      255/45R19
                                                      K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224     Volvo XC70             225/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                          BF4)
                                                       235/40R19

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                               e9*2007/46*6834*..
               V                               e9*2018/858*11085*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 54214*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 160      Volvo Polestar 2         245/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                          BF2) EB1)
                                                       255/40R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 54214*04




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo gold mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø375x35 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 54214*04




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte
                      hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

               L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                      (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                22c
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 54214*04




               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 22c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.06.2024
						
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