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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    68R9855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           68R9855.18
               Radausführungskennz.:                                    68R9855.18
               Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
§22 54214*04




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     125 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                             e11*2007/46*3807*..
               PDE                             e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184             Hyundai i30 N, i30       225/35R19                         A02) bis A10)
                               Fastback N                                                 BF1)
                                                        235/35R19
                                                        A01) G01) K04) K27) K58)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               202 bis 206     Hyundai i30 N           225/35R19                          A02) bis A10)
§22 54214*04




                               Performance, i30                                           BF1)
                               Fastback N Performance 235/35R19
                                                       A01) K04) K27) K58)

                                                       245/30R19
                                                       A01) G01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AE                             e4*2007/46*1157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Hyundai Ioniq           215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Nur Fahrzeuge mit                                         A11) BF2) EB1) K04) N225)
                               Hybridantrieb)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NE                              e9*2018/858*11054*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Hyundai Ioniq 5          235/55R19                         A02) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 BF3) EF0)
                                                        245/50R19
                                                        A01) K01) K02)

                                                       255/50R19
                                                       A01) K01) K02)

                                                       275/45R19
                                                       A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CE                              e4*2018/858*00145*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 81       Hyundai Ioniq 6          235/45R19                         A02) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 A94) BF3)
                                                        245/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R19                          A02) bis A10)
                               Hybrid                  A93a)                              A11) BF2)
                               (Frontantrieb)
                                                       225/40R19
                                                       GG4)

                                                       235/35R19
§22 54214*04




                                                       235/40R19
                                                       G7U)

                                                       245/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206             Hyundai Kona N         225/40R19                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF2)

                                                       235/35R19
                                                       A01) A93) K04)

                                                       235/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R19
                                                       A01) A93a) K03) K04)

                                                       255/35R19
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146             Hyundai Kona            225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit                                             BF3)
                               Einzelradaufhängung     235/45R19
                               an HA; Front- +
                               Allradantrieb)          245/40R19
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 88       Hyundai Kona            225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          A01) G01)                         A11) BF3)
                               Verbundlenker an HA;
                               Frontantrieb)           225/45R19

                                                       235/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/40R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/35R19
                                                       A01) G01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54214*04




               SX2E                          e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               33 bis 53       Hyundai Kona Elektro   225/45R19                          A02) bis A10)
                                                      N235)                              BF3)

                                                       225/45R19 M+S

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e11*2007/46*0633*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                         A02) bis A10)
                               Santa Fe                                                  BF2)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                            e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147     Hyundai Santa Fe       235/50R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1) E56)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       265/45R19
                                                       A01) K03)

                                                       275/45R19
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                            e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 54214*04




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148     Hyundai Santa Fe, Santa 235/50R19                         A02) bis A10)
                               Fe Hybrid                                                 A11) BF1) E56a)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       265/45R19
                                                       A01) K03)

                                                       275/45R19
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                            e11*2007/46*2711*..
               TL                            e5*2007/46*1084*..
               TLE                           e11*2007/46*2724*..
               TLE                           e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                       e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson         225/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF2)
                                                       235/45R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       255/40R19
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                          e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   245/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54214*04




               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 54214*04




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando Kia Hyundai mit unbelüfteter Scheibe
                         Ø262x10 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
§22 54214*04




                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-E0-104
               Anlage-Nr. :                28
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 28 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.06.2024
§22 54214*04