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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     1 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           68R8905.073
Radausführungskennz.:                                    68R8905.073
Radgröße:                                                 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr.
53631*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     2 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                          moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                              140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                                 140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                                 140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 180 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
88 bis 199       Audi A4, A4 quattro      225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                 (Baureihe B8, Limousine,                  K04) K64) M00)                    BF1) E79) N235)
                 Kombi, außer S4)         235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79) N245)
                                          235/45R18        235/45R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79) G01) N245)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
200 bis 245      Audi A4, S4              225/45R18 M+S    225/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                 (Baureihe B8, Limousine,                  K04) K64) M00)                    BF1) E79)
                 Kombi)                   235/40R18 M+S    235/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79)
                                          235/45R18 M+S    235/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K64)                    BF1) E79) G01)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     3 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
90 bis 210       Audi A4, A4 quattro      225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                  K04)                              BF1) E79a)
                 Kombi)                   225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K71) M00)                    BF1) E79a)
                                          235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF1) E79a)
                                          245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K71)                    BF1) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
251 bis 260      Audi S4                  225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                  K04)                              BF2) E79a)
                 Kombi )                  225/40R18 M+S    225/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF2) E79a)
                                          225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K71) M00)                    BF2) E79a)
                                          225/45R18 M+S    225/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04) K71) M00)                    BF2) E79a)
                                          235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF2) E79a)
                                          235/40R18 M+S    235/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF2) E79a)
                                          245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K71)                    BF2) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     4 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 180      Audi A4 Allroad          235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                 (Baureihe B8)                                                               BF1) E79b)
                                          245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79b)
                                              255/45R18               255/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF1) E79b)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 210      Audi A4 Allroad          225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 (Baureihe B9)                             M00)                              BF1) E79c)
                                          235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79c)
                                              245/45R18               245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79c)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 245      Audi A5                   235/40R18        235/40R18                        A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe,                                                            BF1) E82) EF1) N245)
                 Cabrio, Baureihe 8F       235/45R18        235/45R18                        A02) bis A10)
                 und 8T)                                                                     BF1) E82) EF1) G4W) N245)
                                           245/40R18        245/40R18                        A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82) EF1)
                                              235/45R18               265/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82) EF1) G4W) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     5 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
90 bis 210       Audi A5                   225/40R18       225/40R18                         A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Baureihe                                                   BF1) E82a)
                 F5)                       225/45R18       225/45R18                         A02) bis A10)
                                                           M00)                              BF1) E82a)
                                           235/40R18       235/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
                                              235/45R18               235/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a) G4W)
                                              245/40R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
251 bis 260      Audi S5                   245/40R18       245/40R18                         A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Baureihe                                                   BF1) E82a)
                 F5)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 210      Audi A5                  225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 (Cabriolet, Baureihe F5)                                                    BF1) E82a)
                                          225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                                                           M00)                              BF1) E82a)
                                          235/40R18        235/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
                                              235/45R18               235/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a) G4W)
                                              245/40R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E82a)
                                              235/45R18               265/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF1) E82a) G4W) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     6 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 245      Audi A6                235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                          BF1) E54) EF0)
                                        235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K28) K71) M00)                     BF1) E54) EF0) GBB)
                                        245/45R18         245/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF0)
                                              255/45R18               255/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K71)              BF1) E54) EF0)
                                              245/45R18               275/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) K28) K71)         BF1) E54) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 195      Audi A6                235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       K02) M00)                          BF1) E21) EF0)
                 Frontantrieb)          245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          BF1) E21) EF0)
                                        255/45R18         255/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) EF0)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) EF0) GG3)
                                        245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     7 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
150 bis 250      Audi A6                 235/50R18        235/50R18                          A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       K02) M00)                          A11) BF1) E21) E54) EF0)
                 Allradantrieb)                                                              N245)
                                         245/50R18        245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                                                             N255)
                                              255/45R18               255/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                              255/50R18               255/50R18              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                                                             GG3)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback 235/50R18          235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF1) EF0)
                                         245/45R18        245/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) EF0)
                                              255/45R18               255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) EF0)
                                              235/50R18               255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) EF0) V00)
                                              235/50R18               265/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K63)                   BF1) EF0) V00)
                                              245/45R18               275/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K63)                   BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     8 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 250      Audi A7 Sportback       235/50R18        235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF1) E21) EF0)
                                         245/50R18        245/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF1) E21) EF0)
                                         255/50R18        255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
150 bis 368      Audi A8, A8L           245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          BF3) E44) EF0) N255)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF3) E44) EF0)
                                        235/55R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF3) E44) EF0) V00)
                                        235/55R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K71)                          BF3) E44) EF0) V00)
                                        245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF3) E44) EF0) V00)
                                        255/50R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K71)                          BF3) E44) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
210 bis 250      Audi A8, A8 L          235/50R18         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF2) E44) EF0)
                                        245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          A11) BF2) E44) EF0)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF2) E44) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     9 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 200      Audi Q5                  235/60R18        235/60R18                         A01) bis A10)
                 (ohne                                     A94) K04) M00)                    BF4) EF0)
                 Serienverbreiterung)     255/50R18        255/50R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF4) EF0)
                                          255/55R18        255/55R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF4) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 200      Audi Q5                   235/60R18       235/60R18                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                 A94) M00)                         BF4) EF0)
                                           255/50R18       255/50R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF4) EF0)
                                           255/55R18       255/55R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF4) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18           235/60R18                         A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     A94) K04) M00)                    A11) BF4) E44) EF0)
                 Flaps vorne u. hinten)   255/55R18        255/55R18                         A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                         A11) BF4) E44) EF0)
                                          275/50R18        275/50R18                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              A11) BF4) E44) EF0)
                                          285/50R18        285/50R18                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              A11) BF4) E44) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     10 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18            235/60R18                        A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-Flaps                  A94) M00)                        A11) BF4) E44)
                 vorne u. hinten)          255/55R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                            A94) K04)                        A11) BF4) E44)
                                           275/50R18        275/50R18                        A01) bis A10)
                                                            K02)                             A11) BF4) E44)
                                           285/50R18        285/50R18                        A01) bis A10)
                                                            K02)                             A11) BF4) E44)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
155 bis 250      Audi Q7                  255/60R18        255/60R18                         A02) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                                                       BF5) E78a) EF0) ER2)
                 Flaps)                   265/55R18        265/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0) ER3)
                                              285/50R18               285/50R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF5) E78a) EF0) ER4)
                                              285/55R18               285/55R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     11 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
155 bis 250      Audi Q7                  255/60R18        255/60R18                         A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-                                                        BF5) E78a) EF0) ER2)
                 Flaps)                   265/55R18        265/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0) ER3)
                                              285/50R18               285/50R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0) ER4)
                                              285/55R18               285/55R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     12 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     13 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
        stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     14 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 285/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20,
     255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     15 / 15
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023