Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 1 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 68R8905.073 Radausführungskennz.: 68R8905.073 Radgröße: 9Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 2 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 160 Nm Schaftlänge 28 mm BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 180 Nm Schaftlänge 28 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, K04) K64) M00) BF1) E79) N235) Kombi, außer S4) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E79) N245) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E79) G01) N245) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, K04) K64) M00) BF1) E79) Kombi) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E79) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) K04) K28) K64) BF1) E79) G01) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 3 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K04) BF1) E79a) Kombi) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04) K71) M00) BF1) E79a) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K04) BF1) E79a) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) K28) K71) BF1) E79a) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 251 bis 260 Audi S4 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K04) BF2) E79a) Kombi ) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04) BF2) E79a) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04) K71) M00) BF2) E79a) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04) K71) M00) BF2) E79a) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K04) BF2) E79a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K04) BF2) E79a) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) K28) K71) BF2) E79a) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 4 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8) BF1) E79b) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) E79b) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K04) BF1) E79b) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 210 Audi A4 Allroad 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B9) M00) BF1) E79c) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) E79c) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) E79c) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 245 Audi A5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, BF1) E82) EF1) N245) Cabrio, Baureihe 8F 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) und 8T) BF1) E82) EF1) G4W) N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E82) EF1) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) BF1) E82) EF1) G4W) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 5 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 90 bis 210 Audi A5 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe BF1) E82a) F5) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) M00) BF1) E82a) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) BF1) E82a) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) E82a) G4W) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E82a) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 251 bis 260 Audi S5 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe BF1) E82a) F5) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 210 Audi A5 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) M00) BF1) E82a) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) BF1) E82a) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) BF1) E82a) G4W) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) E82a) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K04) BF1) E82a) G4W) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 6 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 245 Audi A6 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) E54) EF0) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) K28) K71) M00) BF1) E54) EF0) GBB) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) E54) EF0) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K28) K71) BF1) E54) EF0) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K04) K28) K71) BF1) E54) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 195 Audi A6 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K02) M00) BF1) E21) EF0) Frontantrieb) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K02) M00) BF1) E21) EF0) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K02) BF1) E21) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K02) BF1) E21) EF0) GG3) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K02) BF1) E21) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 7 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 150 bis 250 Audi A6 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K02) M00) A11) BF1) E21) E54) EF0) Allradantrieb) N245) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K02) M00) A11) BF1) E21) E54) EF0) N255) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E21) E54) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E21) E54) EF0) GG3) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) M00) BF1) EF0) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) BF1) EF0) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) EF0) 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) BF1) EF0) V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) K63) BF1) EF0) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K63) BF1) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 8 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) M00) BF1) E21) EF0) 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) M00) BF1) E21) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF1) E21) EF0) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K04) M00) BF3) E44) EF0) N255) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF3) E44) EF0) 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF3) E44) EF0) V00) 235/55R18 285/45R18 A01) bis A10) K04) K71) BF3) E44) EF0) V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K04) BF3) E44) EF0) V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) K04) K71) BF3) E44) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 210 bis 250 Audi A8, A8 L 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) M00) A11) BF2) E44) EF0) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K04) M00) A11) BF2) E44) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E44) EF0) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 9 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10) (ohne A94) K04) M00) BF4) EF0) Serienverbreiterung) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF4) EF0) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K04) BF4) EF0) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) M00) BF4) EF0) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF4) EF0) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K04) BF4) EF0) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A94) K04) M00) A11) BF4) E44) EF0) Flaps vorne u. hinten) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) A94) K04) A11) BF4) E44) EF0) 275/50R18 275/50R18 A01) bis A10) K02) A11) BF4) E44) EF0) 285/50R18 285/50R18 A01) bis A10) K02) A11) BF4) E44) EF0) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 10 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A94) M00) A11) BF4) E44) vorne u. hinten) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) A94) K04) A11) BF4) E44) 275/50R18 275/50R18 A01) bis A10) K02) A11) BF4) E44) 285/50R18 285/50R18 A01) bis A10) K02) A11) BF4) E44) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 155 bis 250 Audi Q7 255/60R18 255/60R18 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF5) E78a) EF0) ER2) Flaps) 265/55R18 265/55R18 A02) bis A10) BF5) E78a) EF0) ER3) 285/50R18 285/50R18 A01) bis A10) K04) BF5) E78a) EF0) ER4) 285/55R18 285/55R18 A01) bis A10) K04) BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 11 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30 155 bis 250 Audi Q7 255/60R18 255/60R18 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF5) E78a) EF0) ER2) Flaps) 265/55R18 265/55R18 A02) bis A10) BF5) E78a) EF0) ER3) 285/50R18 285/50R18 A02) bis A10) BF5) E78a) EF0) ER4) 285/55R18 285/55R18 A02) bis A10) BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 12 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 160 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 180 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 13 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 14 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1 Seite : 15 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023