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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB1a
Seite :                       1 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R8905
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            68R8905.073
Radausführungskennz.:                                     68R8905.073
Radgröße:                                                    9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           2 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
70 bis 170        BMW 2er Active           225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                  Tourer, Active Tourer                     K02) K18) K28) T92)                A11) BF1)
                  xDrive, Gran Tourer,     235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                  Gran Tourer xDrive                        K02) K18) K28)                     A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                             e1*2007/46*2064*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 225        BMW 2er Gran Coupe, 225/35R18            225/35R18                           A01) bis A10)
                  2er xDrive Gran Coupe                    K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 210        BMW 3er                225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                  (Heckantrieb)                            A94a) K04) M00)                     A11) BF1)
                                                           N235)
                                         235/40R18         235/40R18                           A01) bis A10)
                                                           A94a) K04) N245)                    A11) BF1)
                                         235/45R18         235/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) N245)                          A11) BF1) G01)
                                         245/40R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) N255)                          A11) BF1)
                                         225/45R18         255/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                A11) BF1)
                                         235/40R18         265/35R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           3 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                               e1*2007/46*2017*..
G3L                               e1*2007/46*1947*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 210       BMW 3er                  225/45R18        225/45R18                          A01) bis A10)
                  (Allradantrieb)                           A94a) K04) M00)                    A11) BF1)
                                                            N235) T95)
                                           235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                                                            A94a) K04) N245)                   A11) BF1)
                                                            T95)
                                           235/45R18        235/45R18                          A01) bis A10)
                                                            K04) N245)                         A11) BF1) G01)
                                           245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K04) N255)                         A11) BF1)
                                           225/45R18        255/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02)                               A11) BF1)
                                           235/40R18        265/35R18                          A01) bis A10)
                                                            K02)                               A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                               e1*2007/46*2017*..
G3L                               e1*2007/46*1947*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
250 bis 275       BMW M340i, M340d         225/45R18        255/40R18                          A01) bis A10)
                  (Allradantrieb)                           K02)                               B35) BF1)
                                           235/40R18        265/35R18                          A01) bis A10)
                                                            K02)                               B35) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 265       BMW 5er, BMW 5er        235/45R18        235/45R18                           A02) bis A10)
                  xDrive, BMW 5er Hybrid                                                       A11) BF1) E21) EF0) N245)
                  (Limousine, außer M550i 245/45R18        245/45R18                           A02) bis A10)
                  xDrive und M550d                                                             A11) BF1) E21) EF0)
                  xDrive)                 245/45R18        275/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                A11) BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           4 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                               e1*2007/46*1688*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
294 bis 390       BMW 5er                  245/45R18 M+S    245/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                  (Limousine, nur M550i                                                        BF1) E21) EF0)
                  xDrive und M550d         245/45R18 M+S    275/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                  xDrive)                                   K04)                               BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                              e1*2007/46*1750*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 265       BMW 5er, BMW 5er        235/45R18        235/45R18                           A02) bis A10)
                  xDrive                                                                       BF1) E21) EF0) N245)
                  (Kombi, außer M550d     245/45R18        245/45R18                           A02) bis A10)
                  xDrive)                                                                      BF1) E21) EF0)
                                          255/45R18        255/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                BF1) E21) EF0) GA2)
                                          245/45R18        275/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
294               BMW 5er                245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                       A02) bis A10)
                  (Kombi, nur M550d                                                            BF1) E21) EF0)
                  xDrive)                255/45R18 M+S     255/45R18 M+S                       A01) bis A10)
                                                           K04)                                BF1) E21) EF0) G01)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           5 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                            e1*2007/46*1791*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 265       BMW 6er GT             245/45R18         245/45R18                           A02) bis A10)
                                                           A94)                                BF1) EF0)
                                         245/50R18         245/50R18                           A01) bis A10)
                                                           A94) K04) M00)                      BF1) EF0)
                                         255/45R18         255/45R18                           A02) bis A10)
                                                           A94)                                BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                               e1*2007/46*0276*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
155 bis 330       BMW 7er                 235/50R18        235/50R18                           A02) bis A10)
                  (Baureihe G11)                           M00)                                A11) BF1) EF0) N245)
                                          245/50R18        245/50R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                           A11) BF1) EF0)
                                          255/45R18        255/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                               e1*2007/46*1906*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
235 bis 250       BMW 840d xDrive,         245/45R18 M+S    245/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                  840i xDrive                               A94) K04)                          BF1) EF0)
                  (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/45R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                            A94a) K04)                         BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           6 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                             e1*2007/46*1676*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 170        BMW X1 sDrive, X1      225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                  xDrive                                   K02) K89) M00)                      BF1) E72)
                                         235/45R18         235/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K02) K89)                           BF1) E72)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                             e1*2007/46*1824*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 225        BMW X2                 225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                             e1*2007/46*1797*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 210       BMW X3                 255/50R18         255/50R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                A11) BF1)
                                         255/50R18         285/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                             e1*2007/46*1881*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 195       BMW X4                 255/50R18         255/50R18                           A02) bis A10)
                                                           A94)                                BF1)
                                         255/50R18         285/45R18                           A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                           BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB1a
Seite :                           7 / 10
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                             e1*2007/46*1949*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 250       BMW Z4                 225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                           A94) M00)                           BF1)
                                         245/40R18 M+S     245/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                           A94)                                BF1)
                                         225/45R18         255/40R18                           A02) bis A10)
                                                           A94a) N265)                         BF1)
                                         225/45R18 M+S     255/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                           A94a)                               BF1)
                                         245/40R18         265/40R18                           A02) bis A10)
                                                           N275)                               BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
         nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB1a
Seite :                       8 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB1a
Seite :                       9 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB1a
Seite :                       10 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021