Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 68R8905.11
Radausführungskennz.: 68R8905.11
Radgröße: 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP51106 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, ZP51106 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP51106 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) BF1) K01) K02) K69) M00)
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R18 M+S A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim BF2) K01) K02) K13) K25)
Typ 1K2 ab T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
beim Typ 1K4 ab
vorne hinten
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF2) G01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R18 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim BF2) EF0) K01) K02) K13)
Typ 1K2 ab K25) N235) T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04;
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 225/35R18 A01) bis A10)
(Serie bis BF2) K01) K02) K13) K25)
einschließlich 17 Zoll K28) T87)
Sommerbereifung)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 215/40R18 A01) bis A10)
(außer 330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) M00)
T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A01) bis A10)
(330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) M00)
T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00) N225) T89) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
225/40R18
A01) K03) N235)
235/35R18
A01) K03) K04) N245)
235/40R18
A01) G01) K03) K04) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) EF0) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) EF0) G4T) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- M00) N225) T89) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 225/40R18
Kombi, bis EG- A01) K03) N235)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 235/35R18
Coupe/Cabrio, bis EG- A01) K03) K04) N245)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 235/40R18
A01) G01) K03) K04) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) E66) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K68) BF1) E66) G4T) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) M00) A11) BF2) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
kleinsten Serienreifen K02)
205/..)
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) M00) A11) BF2) E66a) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
kleinsten Serienreifen K02)
225/.. )
235/45R18
G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) M00) BF2) E66b) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 235/40R18
bzw. K02)
e24*2007/46*0022*03,
mit kleinsten Serienreifen 235/45R18
205/..) G01) K02) K13) K22) K25) K82)
245/40R18
K02) K82)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) M00) N235) BF2) E66b) K01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 235/40R18
bzw. K02) N245)
e24*2007/46*0022*03,
mit kleinsten Serienreifen 235/45R18
225/..) G01) K02) K13) K22) K25) K82) N245)
245/40R18
K02) K82) N255)
255/40R18
K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) N255) BF2) E66b) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A01) bis A10)
A94) K04) N245) BF2)
245/45R18
K03) K04) N255)
255/45R18
K01) K04)
265/40R18
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K02) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) G01) BF2) K04)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten Serienreifen 225/45R18
205/..) A94a) M00)
235/40R18
K03)
255/35R18
G01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
M00) K04) BF2)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K02) K82) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) M00) N235) BF2) K04)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten Serienreifen 225/45R18 M+S
225/..) A94a) M00)
235/40R18
G01) K03) N245)
235/40R18 M+S
G01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
M00) K04) BF2)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K02) K82) BF2) G01) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A01) bis A10)
T92) BF1) K01)
225/45R18
M00)
235/40R18
K04)
245/40R18
K04)
255/35R18
K04)
255/40R18
K04)
265/35R18
K04)
275/35R18
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive A94) K03) BF2)
(Limousine, außer 550i
und M550D) 245/45R18
K03)
255/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/45R18 A01) bis A10)
xDrive K03) N255) BF2)
(Limousine, nur 550i
und M550D) 255/45R18
K01) K04) N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10)
xDrive A94) K03) BF2)
(Kombi, außer 550i
und M550D) 245/45R18
K03)
255/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/45R18 A01) bis A10)
xDrive K03) BF2)
(Kombi, nur 550i und
M550D) 255/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 10 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330 BMW 5er GT 245/50R18 A01) bis A10)
M00) A94) BF2) E19a) EF0) K01)
K04)
265/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) A94) K04) BF2) E19a) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) M00) BF2) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R18
225/..) A94)
245/45R18
A01) A94) K01)
255/40R18
A01) A94) K01) K04)
255/45R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF2) E19a) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 11 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a) K01)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
245/..) A94) K04)
255/45R18
G01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF2) E19a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/50R18 A02) bis A10)
xDrive A01) K03) K04) M00) BF2) E50) E70) EB1)
(Baureihe F01)
255/45R18
265/45R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
272 bis 302 BMW M2, M2 235/40R18 M+S A02) bis A10)
Competition A94) B80) BF2) EF0)
235/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
317 bis 331 BMW M4 255/40R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF2) EF0)
265/40R18 M+S
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R18 M+S 275/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) BF2) EF0)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 12 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 245/45R18 A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 235/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K04) M00) N245) BF2) K01)
Serienradgröße 17Zoll)
245/50R18
K02) M00)
255/45R18
K04)
265/45R18
K04)
275/45R18
K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K80) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 13 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K02) M00) BF2) K01)
Serienradgröße 18Zoll)
255/45R18
K04)
265/45R18
K04)
275/45R18
K02) K80)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K80) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 BF1) E42) K01) K02) K31)
mm) K35)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 BF1) E43) K01) K02) K35)
mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MR/C e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
236 bis 239 BMW M Roadster/Coupe 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)
K01) K35) K02) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 14 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
und hinten 225/45R17) 225/40R18
K03)
235/35R18
K01)
235/40R18
G01) K01) K74)
245/35R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 225/40R18 M+S
K03)
235/35R18 M+S
K01)
235/40R18 M+S
G01) K01) K74)
245/35R18 M+S
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K03) K04) K75) BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K74) K04) K75) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 15 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 16 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
Durchmesser von 380mm verbaut ist.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Zubehörkit: ZP51106
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP51106
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZP51106
Anzugsmoment: 140 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 17 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 18 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor
und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca.
200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb
des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb
des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen,
• der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 19 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür-
Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante
zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
klemmen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 20 / 20
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021