Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 68R8905.11 Radausführungskennz.: 68R8905.11 Radgröße: 9Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: *) 825 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP51106 120 Nm Schaftlänge 26 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, ZP51106 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP51106 140 Nm Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) BF1) K01) K02) K69) M00) N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R18 M+S A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim BF2) K01) K02) K13) K25) Typ 1K2 ab T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise beim Typ 1K4 ab vorne hinten Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01) K13) K25) K02) K28) BF2) G01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R18 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim BF2) EF0) K01) K02) K13) Typ 1K2 ab K25) N235) T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 225/35R18 A01) bis A10) (Serie bis BF2) K01) K02) K13) K25) einschließlich 17 Zoll K28) T87) Sommerbereifung) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 215/40R18 A01) bis A10) (außer 330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) M00) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346L e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A01) bis A10) (330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) M00) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, M00) N225) T89) BF1) EF0) Cabrio, Coupe ) 225/40R18 A01) K03) N235) 235/35R18 A01) K03) K04) N245) 235/40R18 A01) G01) K03) K04) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K68) BF1) EF0) V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K68) BF1) EF0) G4T) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- M00) N225) T89) BF1) E66) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 Kombi, bis EG- A01) K03) N235) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0315*05; 235/35R18 Coupe/Cabrio, bis EG- A01) K03) K04) N245) Gen.-Nr. e1*2007/46*0316*07 ) 235/40R18 A01) G01) K03) K04) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K68) BF1) E66) V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K68) BF1) E66) G4T) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) M00) A11) BF2) E66a) K01) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen K02) 205/..) 235/45R18 G01) K02) K13) K22) K25) K82) 245/40R18 K02) K82) 255/40R18 K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) M00) A11) BF2) E66a) K01) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen K02) 225/.. ) 235/45R18 G01) K02) K13) K22) K25) K82) 245/40R18 K02) K82) 255/40R18 K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) M00) BF2) E66b) K01) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 235/40R18 bzw. K02) e24*2007/46*0022*03, mit kleinsten Serienreifen 235/45R18 205/..) G01) K02) K13) K22) K25) K82) 245/40R18 K02) K82) 255/40R18 K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) M00) N235) BF2) E66b) K01) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 235/40R18 bzw. K02) N245) e24*2007/46*0022*03, mit kleinsten Serienreifen 235/45R18 225/..) G01) K02) K13) K22) K25) K82) N245) 245/40R18 K02) K82) N255) 255/40R18 K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) N255) BF2) E66b) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K82) BF2) E66b) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A01) bis A10) A94) K04) N245) BF2) 245/45R18 K03) K04) N255) 255/45R18 K01) K04) 265/40R18 K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K02) BF2) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K02) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94) G01) BF2) K04) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/45R18 205/..) A94a) M00) 235/40R18 K03) 255/35R18 G01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K04) BF2) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K02) K82) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) M00) N235) BF2) K04) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/45R18 M+S 225/..) A94a) M00) 235/40R18 G01) K03) N245) 235/40R18 M+S G01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) M00) K04) BF2) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K02) K82) BF2) G01) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A01) bis A10) T92) BF1) K01) 225/45R18 M00) 235/40R18 K04) 245/40R18 K04) 255/35R18 K04) 255/40R18 K04) 265/35R18 K04) 275/35R18 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10) xDrive A94) K03) BF2) (Limousine, außer 550i und M550D) 245/45R18 K03) 255/45R18 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/45R18 A01) bis A10) xDrive K03) N255) BF2) (Limousine, nur 550i und M550D) 255/45R18 K01) K04) N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/45R18 A01) bis A10) xDrive A94) K03) BF2) (Kombi, außer 550i und M550D) 245/45R18 K03) 255/45R18 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/45R18 A01) bis A10) xDrive K03) BF2) (Kombi, nur 550i und M550D) 255/45R18 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 10 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GT e1*2007/46*0215*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 330 BMW 5er GT 245/50R18 A01) bis A10) M00) A94) BF2) E19a) EF0) K01) K04) 265/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) M00) A94) K04) BF2) E19a) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) M00) BF2) E19a) Coupe; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/45R18 225/..) A94) 245/45R18 A01) A94) K01) 255/40R18 A01) A94) K01) K04) 255/45R18 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K01) K04) BF2) E19a) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 bis 330 BMW 6er 245/45R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a) K01) Coupe. Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18 245/..) A94) K04) 255/45R18 G01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K01) K04) BF2) E19a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/50R18 A02) bis A10) xDrive A01) K03) K04) M00) BF2) E50) E70) EB1) (Baureihe F01) 255/45R18 265/45R18 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 272 bis 302 BMW M2, M2 235/40R18 M+S A02) bis A10) Competition A94) B80) BF2) EF0) 235/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 317 bis 331 BMW M4 255/40R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A94) BF2) EF0) 265/40R18 M+S A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R18 M+S 275/40R18 M+S A01) bis A10) K04) BF2) EF0) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 12 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 245/45R18 A01) bis A10) BF3) K01) K02) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 235/50R18 A01) bis A10) (kleinste K04) M00) N245) BF2) K01) Serienradgröße 17Zoll) 245/50R18 K02) M00) 255/45R18 K04) 265/45R18 K04) 275/45R18 K02) K80) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K80) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A01) bis A10) (kleinste K02) M00) BF2) K01) Serienradgröße 18Zoll) 255/45R18 K04) 265/45R18 K04) 275/45R18 K02) K80) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) K80) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10) (Fahrzeugbreite 1692 BF1) E42) K01) K02) K31) mm) K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10) (Fahrzeugbreite 1740 BF1) E43) K01) K02) K35) mm) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MR/C e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 236 bis 239 BMW M Roadster/Coupe 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K01) K35) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 14 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A01) bis A10) (serienmäßig kl. K03) BF1) K04) Sommerbereifung vorn und hinten 225/45R17) 225/40R18 K03) 235/35R18 K01) 235/40R18 G01) K01) K74) 245/35R18 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K75) BF1) V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K75) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A01) bis A10) (serienmäßig kl. K03) BF1) K04) Sommerbereifung vorn 225/.. und hinten 255/..) 225/40R18 M+S K03) 235/35R18 M+S K01) 235/40R18 M+S G01) K01) K74) 245/35R18 M+S K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K75) BF1) V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) K75) BF1) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K01) K74) K04) K75) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 15 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 16 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Zubehörkit: ZP51106 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP51106 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: ZP51106 Anzugsmoment: 140 Nm E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm). E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm). E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01: • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02 • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 17 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 18 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, • der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen. K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 19 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 20 / 20 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 3 mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021