Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 68R8905.11
Radausführungskennz.: 68R8905.11
Radgröße: 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.11 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.11 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP51170 150 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP51170 190 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A e1*2001/116*0475*..
0G-A e1*2007/46*0374*..
0G-A/V e1*2007/46*0860*..
GMIK e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
81 bis 191 Opel Insignia, Insignia 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Sports Tourer K04) T92) BF1) G4R) N235)
(4-, 5-türig und Kombi, 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
auch LPG) K04) M00) BF1) N235)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1) N245)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) N245)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) GDB)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K02) K64) BF1) GDC)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
225/50R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1) GDB) V00)
225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K02) K64) BF1) GDB) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.11 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A e1*2001/116*0475*..
0G-A e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
239 Opel Insignia OPC, 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
Insignia OPC Sports K04) BF1) N245)
Tourer 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10)
(4-, 5-türig und Kombi) K04) BF1)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) BF1)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K02) K64) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.11 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 184 Opel Insignia Sports 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
Tourer M00) BF1)
(Cross Country) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K04) K64) M00) BF1)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) K64) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.11 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B e8*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET35 9Jx18H2-N, ET30
154 bis 191 Opel Insignia GSI 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K02) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.11 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.11 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP51170
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP51170
Anzugsmoment: 190 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
Stoßfängers zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021