Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 68R8905.08 Radausführungskennz.: 68R8905.08 Radgröße: 9Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 120 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XPA1G(EU,M) e6*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 192 Toyota Yaris GR 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) BF1) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) BF1) 245/35R18 245/35R18 A02) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 131 Lexus ES 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) M00) A11) BF1) EF0) N235) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) G2B) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) EF0) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) V00) 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) A11) BF1) EF0) V00) 225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HL10(A) e6*2007/46*0035*.. HS19(A) e6*2001/116*0106*.. L10(A) e6*2007/46*0034*.. S19(A) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 133 bis 215 Lexus GS200T, 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) GS250, GS300, A94) M00) A11) BF2) E65) E66) N235) GS300H, GS450H 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) A94) A11) BF2) E65) E66) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A94a) A11) BF2) E65) E66) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) A94a) A11) BF2) E65) E66) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A94a) A11) BF2) E65) E66) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) A94a) A11) BF2) E65) E66) V00) 225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E65) E66) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HS19(A) e6*2001/116*0106*.. S19(A) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) GS460, GS450H M00) A11) BF1) E64) N235) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E64) N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E64) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A11) BF1) E64) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) IS250, IS250C M00) BF1) E68) G7D) N225) (Stufenheck, Cabrio) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) N235) BF1) E68) 245/35R18 245/35R18 A02) bis A10) N255) BF1) E68) G7D) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. XE2(A) e6*2007/46*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) IS300H A11) BF1) E69) (Nur zulässig an Fahrzeugen ab EG- Nummer 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) e11*2001/116*0206*10 K04) A11) BF1) E69) bzw. EG-Nummer: e6*2007/46*0346*00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*.. XC1(EU,M) e6*2007/46*0336*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 133 bis 180 Lexus RC200T, 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) RC300, RC300H A94) M00) A11) BF2) EF0) N235) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) A94) M00) A11) BF2) EF0) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) A94) A11) BF2) EF0) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A94) A11) BF2) EF0) G2C) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) A94) A11) BF2) EF0) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF2) EF0) G2C) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*.. ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 112 bis 127 Lexus UX 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) A11) BF1) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 73 bis 97 Toyota Auris 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (2. Generation, K04) K28) M00) BF1) E59) E61) N225) Ausführungen mit 225/35R18 225/35R18 A01) bis A10) Mehrlenker-Hinterachse) K04) K28) BF1) E59) E61) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XV7(EU,M) e6*2007/46*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40 131 Toyota Camry 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04) M00) A11) BF1) N235) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04) M00) A11) BF1) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50880 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50880 Anzugsmoment: 120 Nm E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw. e6*2007/46*0346*00 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-A0-104 Anlage-Nr. : AB6a Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB6a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021