Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           68R8905.373
Radausführungskennz.:                                    68R8905.373
Radgröße:                                                 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          41 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr.
53631*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,   Gewinde M14x1,5,           ZP50727     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
          2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,   Gewinde M14x1,5,                      140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,   Kalotte beweglich,         ZP50727    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
          2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm,   Kalotte beweglich,                    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
90 bis 210       Audi A4, A4 quattro      225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                                                    BF1) E79a)
                 Kombi)                   225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                                                           M00)                              BF1) E79a)
                                          235/40R18        235/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79a)
                                              245/40R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
251 bis 260      Audi S4                  225/40R18 M+S    225/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                                                    BF2) E79a)
                 Kombi )                  225/45R18 M+S    225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                                           M00)                              BF2) E79a)
                                          235/40R18 M+S    235/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                             BF2) E79a)
                                              245/40R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF2) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 245      Audi A6                235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                          BF1) E54) EF0)
                                        235/50R18         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF1) E54) EF0) GBB)
                                        245/45R18         245/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF0)
                                              255/45R18               255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF0)
                                              245/45R18               275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
140 bis 245      Audi A6 Allroad          235/50R18        235/50R18                         A02) bis A10)
                                                           M00)                              BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 195      Audi A6                235/50R18         235/50R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       M00)                               BF1) E21) EF0)
                 Frontantrieb)          245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          BF1) E21) EF0)
                                        255/45R18         255/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E21) EF0)
                                              245/50R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
150 bis 250      Audi A6                 235/50R18        235/50R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       M00)                               A11) BF1) E21) E54) EF0)
                 Allradantrieb)                                                              N245)
                                         245/50R18        245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                                                             N255)
                                              255/45R18               255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E21) E54) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
210 bis 250      Audi A8, A8 L          235/50R18         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF2) E44) EF0)
                                        245/50R18         245/50R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF2) E44) EF0)
                                        255/50R18         255/50R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E44) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20,
     255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                AB2a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.10.2022