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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2b
Seite :                       1/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R8905
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            68R8905.373
Radausführungskennz.:                                     68R8905.373
Radgröße:                                                    9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            41 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                      ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                      ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2b
Seite :                           2/6
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                             e1*2007/46*2018*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
80 bis 195        BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18         215/40R18                           A01) bis A10)
                  (ohne Flap)                              K02) M00)                           BF1) N225)
                                         225/40R18         225/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
                                         235/35R18         235/35R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                             e1*2007/46*2018*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
80 bis 225        BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18         215/40R18                           A01) bis A10)
                  (mit Flap)                               K02) M00)                           BF1) N225)
                                         225/40R18         225/40R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
                                         235/35R18         235/35R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
70 bis 170        BMW 2er Active           225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                  Tourer, Active Tourer                     K02) T92)                          A11) BF1)
                  xDrive, Gran Tourer,     225/45R18        225/45R18                          A01) bis A10)
                  Gran Tourer xDrive                        K02) K18) K28)                     A11) BF1)
                                                            M00)
                                           235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K18) K28)                     A11) BF1)
                                           245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K18) K28)                     A11) BF1)
                                           225/45R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K18) K28)                     A11) BF1) V00)
                                           225/45R18        255/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K18) K28)                     A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2b
Seite :                           3/6
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                             e1*2007/46*2064*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 225        BMW 2er Gran Coupe, 215/40R18            215/40R18                           A01) bis A10)
                  2er xDrive Gran Coupe                    K04) M00)                           BF1) N225)
                                          225/35R18        225/35R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
                                          235/35R18        235/35R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                             e1*2007/46*1676*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 170        BMW X1 sDrive, X1      225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                  xDrive                                   K04) M00)                           BF1) E72)
                                         235/45R18         235/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                BF1) E72)
                                         245/45R18         245/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) K89)                           BF1) E72)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                             e1*2007/46*1824*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 225        BMW X2                 225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                           A11) BF1)
                                         235/45R18         235/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                A11) BF1)
                                         245/45R18         245/45R18                           A01) bis A10)
                                                           K04)                                A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2b
Seite :                       4/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2b
Seite :                       5/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2b
Seite :                       6/6
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021