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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  68R8905
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                         68R8905.373
Radausführungskennz.:                                  68R8905.373
Radgröße:                                               9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                        41 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-
Nr. 53631*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                            e1*2018/858*00123*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
115 bis 180      BMW 2er Coupe          225/45R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
85 bis 210       BMW 3er                225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                 (Heckantrieb)                             M00) N235)                     A11) BF1)
                                        235/40R18          235/40R18                      A02) bis A10)
                                                           N245)                          A11) BF1)
                                        235/45R18          235/45R18                      A01) bis A10)
                                                           N245)                          A11) BF1) G01)
                                        245/40R18          245/40R18                      A02) bis A10)
                                                           N255)                          A11) BF1)
                                        225/45R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                             235/40R18             265/35R18              A01) bis A10)
                                                                   K04)                   A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30  9Jx18H2-N, ET41
120 bis 210      BMW 3er                  225/45R18        225/45R18                      A02) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           M00) N235) T95)                A11) BF1)
                                          235/40R18        235/40R18                      A02) bis A10)
                                                           N245) T95)                     A11) BF1)
                                          235/45R18        235/45R18                      A01) bis A10)
                                                           N245)                          A11) BF1) G01)
                                          245/40R18        245/40R18                      A02) bis A10)
                                                           N255)                          A11) BF1)
                                          225/45R18        255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                             235/40R18             265/35R18              A01) bis A10)
                                                                   K04)                   A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30  9Jx18H2-N, ET41
250 bis 275      BMW M340i, M340d         225/45R18        255/40R18                      A02) bis A10)
                 (Allradantrieb)                                                          BF1) EB1)
                                          235/40R18        265/35R18                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                            e1*2007/46*2126*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
120 bis 275      BMW 4er Coupe, Cabrio 235/40R18           235/40R18                      A02) bis A10)
                                                           A94) N245)                     BF1)
                                        245/40R18          245/40R18                      A02) bis A10)
                                                           A94) N255)                     BF1)
                                        225/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF1)
                                             255/45R18             255/45R18              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) EF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30   9Jx18H2-N, ET41
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                                                   A11) BF1) E21) EF0) N245)
                 (Limousine, außer       245/45R18         245/45R18                      A02) bis A10)
                 M550i xDrive und                                                         A11) BF1) E21) EF0)
                 M550d xDrive)           245/45R18         275/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30  9Jx18H2-N, ET41
294 bis 390      BMW 5er                  245/45R18 M+S    245/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i                                                    BF1) E21) EF0)
                 xDrive und M550d         245/45R18 M+S    275/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                 xDrive)                                                                  BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30   9Jx18H2-N, ET41
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A02) bis A10)
                 xDrive                                                                   A11) BF1) E21) EF0) N245)
                 (Kombi, außer M550d     245/45R18         245/45R18                      A02) bis A10)
                 xDrive)                                                                  A11) BF1) E21) EF0)
                                         255/45R18         255/45R18                      A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E21) EF0) GA2)
                                             245/45R18             275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E21) EF0)
                                             245/45R18 M+S         275/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30   9Jx18H2-N, ET41
294              BMW 5er                 245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d                                                        BF1) E21) EF0)
                 xDrive)                 255/45R18 M+S     255/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E21) EF0) G01)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11) BF1) EF0)
                                        245/50R18          245/50R18                      A02) bis A10)
                                                           A94) M00)                      A11) BF1) EF0)
                                        255/45R18          255/45R18                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30   9Jx18H2-N, ET41
155 bis 330      BMW 7er                 235/50R18         235/50R18                      A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                            M00)                           A11) BF1) EF0) N245)
                                         245/50R18         245/50R18                      A02) bis A10)
                                                           M00)                           A11) BF1) EF0)
                                         255/45R18         255/45R18                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30  9Jx18H2-N, ET41
235 bis 250      BMW 840d xDrive, 840i 245/45R18           275/40R18                      A02) bis A10)
                 xDrive                                                                   BF1) EF0)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
100 bis 210      BMW X3                 255/50R18          285/45R18                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30    9Jx18H2-N, ET41
120 bis 210      BMW X4                 255/50R18          285/45R18                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Blauer Sattel M mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. MANDO 330 BMW 44 345-24 mit belüfteter
         Scheibe Ø345x24 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1c
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2023