Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 1 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 68R8905.373
Radausführungskennz.: 68R8905.373
Radgröße: 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 41 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3044 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) M00) BF1) E93) E100) N225)
zulässig an 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen K04) K28) K103) BF1) E93) E100)
ab EG-Genehmigungs- 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
Nr. K02) K28) K103) BF1) E93) E100)
e1*2001/116*0470*04) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) K28) K103) BF1) E95) E100) N235)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen K04) K28) BF1) E95) E100)
ab EG-Genehmigungs-
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
Nr.
K02) K28) K103) BF1) E95) E100)
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 3 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) M00) BF1) E110) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04) K21) N235) BF1) E110)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K04) K21) N245) BF1) E110)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) K21) N245) BF1) E110) G2G)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K21) K106) BF1) E110)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K02) K21) K106) BF1) E110)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K02) K21) K106) BF1) E110) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K02) K21) K106) BF1) E110) G8V) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K04) N235) BF1) E104) GEV)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) K86) N245) BF1) E104) G2G)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K85) BF1) E104)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K85) BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 4 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K04) N235) BF1) E104)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) K86) N245) BF1) E104) G01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K85) BF1) E104)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K85) BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a)
A205) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) E110a)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
M00) N235) A11) BF1) E110a)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E110a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
A94a) N245) A11) BF1) E110a)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
A94a) A11) BF1) E110a)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K122) N245) A11) BF1) E110a) G01)
235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10)
K122) A11) BF1) E110a) G01)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K132) A11) BF1) E110a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K132) A11) BF1) E110a)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
A94a) K02) K132) A11) BF1) E110a) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 5 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N235) T92) A11) BF1) E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) T92) A11) BF1) E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K04) M00) N235) A11) BF1) E103)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) M00) A11) BF1) E103)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) N245) A11) BF1) E103)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) T94) A11) BF1) E103) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E103) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 6 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K04) N235) T92) A11) BF1) E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) T92) A11) BF1) E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K04) M00) N235) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) M00) A11) BF1) E103) GCT)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) N245) A11) BF1) E103) GCT)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCT)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCT)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) T94) A11) BF1) E103)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E103) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie K02) K28) K103) BF1) E95a)
auch 235/40R18 )
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 7 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
CLA 45 AMG K02) K28) K103) BF1)
(Limousine, Kombi)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04) BF1)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K04) K14) M00) BF1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K02) K14) BF1)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K14) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
AMG , CLA AMG 45 S M00) BF1)
(Limousine, Kombi) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) BF1)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
BF1)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K14) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 8 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) M00) T89) BF1) N225)
Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94a) BF1) N235)
in 16Zoll oder 17Zoll) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
N245) T90) BF1)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
N245) BF1) G4Y)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
N255) BF1)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N255) BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) K15) BF1) G5B) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) T90) BF1)
Ausführungen mit 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen N245) BF1)
in 18Zoll) 245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
N255) BF1)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) K15) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 9 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2)
Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) A11) BF2)
ab 225/..) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF2)
Ausführungen mit 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen N265) A11) BF2)
ab 245/..) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) M00) BF1) N235)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) BF1) W235)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
BF1) N245)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10)
BF1) W245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1)
245/40R18 265/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 10 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) M00) T95) BF1) N235)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) T95) BF1) W235)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
T95) BF1) N245)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10)
T95) BF1) W245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1)
245/40R18 265/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
AMG BF1) EF1)
(Limousine, Kombi) 245/40R18 265/35R18 A02) bis A10)
BF1) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 11 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111)
Ausführungen mit 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen M00) A11) BF1) E111)
in 16Zoll) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E111)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E111)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111)
Ausführungen mit 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K04) BF1) E111) V00)
in 17Zoll oder 18Zoll) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 12 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, M00) T95) BF1) E111)
Ausführungen mit 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen T95) BF1) E111)
225/..) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
BF1) E111)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111) V00)
225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) BF1) E111) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) E111) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) BF1) E111) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) E111)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111)
Ausführungen mit 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K04) BF1) E111) V00)
245/..) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K02) K67) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 13 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) M00) T95) A11) BF2) E111a) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) E111a) N245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
A94) N255) T97) A11) BF2) E111a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) N255) A11) BF2) E111a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
N265) A11) BF2) E111a) GA2)
215/50R18 265/40R18 A02) bis A10)
N275) A11) BF2) E111a) V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E111a) V00)
235/45R18 265/40R18 A02) bis A10)
N275) A11) BF2) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E111a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) M00) T95) A11) BF2) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A94) T98) A11) BF2) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) N255) A11) BF2)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
N265) A11) BF2) GA2)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 14 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K02) M00) BF3)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K02) M00) BF3)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
245/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
M00) BF2) ER3) N245)
245/60R18 245/60R18 A01) bis A10)
K04) M00) BF2) ER1) G5M) N255)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) BF2) ER3)
265/55R18 265/55R18 A01) bis A10)
K04) BF2) ER1) G5M)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K02) BF2) ER4)
285/50R18 285/50R18 A01) bis A10)
K02) BF2) ER2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 15 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A94) A11) BF2) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E97a)
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E97a) V00)
245/45R18 265/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E97a) V00)
255/45R18 275/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC A94) BF2) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
M00) BF2) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF2) E97a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 16 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) M00) N255) A11) BF2) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF2) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
N265) A11) BF2) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB1) EB2)
V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio M00) BF2) EB1) EB2)
(C217, A217) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF2) EB1) EB2)
245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)
BF2) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 17 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
A94) M00) BF1) N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
BF1) G01)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
235/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 18 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET41
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
A94) M00) BF1) N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
BF1) G01)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
235/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) G1R) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 19 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
Achse: 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 20 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
Achse: 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50705
Anzugsmoment: 130 Nm
Achse: 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3044
Anzugsmoment: 130 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 21 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern, AMG TRW 360x26 mit belüfteter
und gelochter Scheibe Ø360x26 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø360x26 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 22 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
G5B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 23 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
Blechradhauskante anzupassen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
• der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 24 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. : AB2d
Seite : 25 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AB2d mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021