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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           68R8905.373
Radausführungskennz.:                                    68R8905.373
Radgröße:                                                 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          41 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr.
53631*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3044 130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A01) bis A10)
                 (Coupe, C204)                            M00)                               BF1) E110) N225)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                      A94) N235)                         A11) BF1) E110a)
                 A205)                  225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          M00) N235)                         A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E110a)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) N245)                        A11) BF1) E110a)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF1) E110a)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K122) N245)                        A11) BF1) E110a) G01)
                                        235/45R18 M+S     235/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K122)                              A11) BF1) E110a) G01)
                                        245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K132)                              A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K132)                              A11) BF1) E110a)
                                        235/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K02) K132)                   A11) BF1) E110a) V00)
                                        235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K122) K132)                        A11) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
270 bis 287      Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                 AMG                                      A94)                               BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio    225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                 A205)                                    M00)                               BF1)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K132)                              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                        K04) N235) T92)                    A11) BF1) E103)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) T92)                          A11) BF1) E103)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00) N235)                    A11) BF1) E103)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          A11) BF1) E103)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) N245)                         A11) BF1) E103)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103)
                                        245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) T94)                          A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103)
                                        225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GB9) V00)
                                        235/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GB9) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
270 bis 287      Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                 AMG                                      A94)                               BF1)
                 (Limousine, W205)      225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          M00)                               BF1)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                            K04) N235) T92)                    A11) BF1) E103)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) T92)                          A11) BF1) E103)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00) N235)                    A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) N245)                         A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCT)
                                        245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) T94)                          A11) BF1) E103)
                                        225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GCV) V00)
                                        235/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
270 bis 287      Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                 AMG                                      A94)                               BF1)
                 (Kombi, S205)          225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          M00)                               BF1)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
150              Mercedes CLS             245/40R18        245/40R18                         A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                                                          BF1) EF1)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   245/40R18        275/35R18                         A02) bis A10)
                 245/45R17)                                                                  BF1) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 285      Mercedes E-Klasse        215/40R18        215/40R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94) M00) T89)                    BF1) N225)
                 Ausführungen mit         225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94a)                             BF1) N235)
                 in 16Zoll oder 17Zoll)   235/35R18        235/35R18                         A01) bis A10)
                                                           N245) T90)                        BF1)
                                          235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           N245)                             BF1) G4Y)
                                          245/35R18        245/35R18                         A01) bis A10)
                                                           N255)                             BF1)
                                          225/40R18        245/35R18                         A01) bis A10)
                                                           N255)                             BF1) V00)
                                          225/40R18        255/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF1) V00)
                                          235/40R18        255/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF1) V00)
                                          235/40R18        265/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K15)                         BF1) G5B) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
300              Mercedes E-Klasse        235/35R18        235/35R18                         A01) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           N245) T90)                        BF1)
                 Ausführungen mit         235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    N245)                             BF1)
                 in 18Zoll)               245/35R18        245/35R18                         A01) bis A10)
                                                           N255)                             BF1)
                                          235/40R18        255/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              BF1) V00)
                                          235/40R18        265/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K15)                         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                              A11) BF2)
                 Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                              A11) BF2)
                 ab 225/..)               255/45R18        255/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              245/45R18               275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)                        A11) BF2)
                 Ausführungen mit         255/45R18        255/45R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    N265)                             A11) BF2)
                 ab 245/..)               245/45R18        275/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        A94) M00) T95)                     A11) BF2) E111a) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF2) E111a) N245)
                                        245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) N255) T97)                    A11) BF2) E111a)
                                        245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) N255)                        A11) BF2) E111a)
                                        255/45R18         255/45R18                          A01) bis A10)
                                                          N265)                              A11) BF2) E111a) GA2)
                                        HL 245/40R18      HL 245/40R18                       A01) bis A10)
                                                          A94) N255)                         A11) BF2) E111a)
                                        215/50R18         265/40R18                          A01) bis A10)
                                                          N275)                              A11) BF2) E111a) V00)
                                        225/50R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF2) E111a) V00)
                                        235/45R18         265/40R18                          A01) bis A10)
                                                          N275)                              A11) BF2) E111a) V00)
                                        245/45R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF2) E111a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            A94) M00) T95)                     A11) BF2) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) T98)                          A11) BF2) N245)
                                        245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) N255)                        A11) BF2)
                                        255/45R18         255/45R18                          A01) bis A10)
                                                          N265)                              A11) BF2) GA2)
                                        245/45R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
100 bis 225      Mercedes GLK           235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          BF3)
                                        245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          BF3)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3)
                                        235/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        235/55R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        235/55R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        245/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        255/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        255/50R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET41
210 bis 370      Mercedes S-Klasse       245/50R18        245/50R18                          A02) bis A10)
                 (W223, mit                               A94) M00)                          A11) BF2) E130) EF0) N255)
                 Hinterachslenkung bis   255/50R18        255/50R18                          A02) bis A10)
                 4,5°)                                    A94a)                              A11) BF2) E130) EF0)
                                         255/50R18        285/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E130) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     11 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3044
       Anzugsmoment: 130 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
       235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
Anlage-Nr. :                AB1h
Seite :                     12 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


G5B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
       235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
       den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
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Seite :                     13 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
      mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-D0-104
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Teiletyp :                  68R8905



T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1h mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023