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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     1 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           68R8905.173
Radausführungskennz.:                                    68R8905.173
Radgröße:                                                 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 175 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     2 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/40R18                                A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     K04) M00) N225)                          BF1) E93) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/40R18
                ab EG-Genehmigungs- K01) K04) K13) K25) K28)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*04) 245/35R18
                                       K01) K02) K13) K25) K28)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                        M00) N225)          K02) K28)           BF1) E93) E100) V00)
                                        215/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                        M00) N225)          K02) K28) K103)     BF1) E93) E100) V00)
                                        225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                        K01) K13) K25)      K02) K28) K103)     BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/40R18                                A01) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-                                            A11) BF1) K01) K04)
                türig)                 225/45R18
                                       K25) M00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                            e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse       225/40R18                               A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)                                             A11) BF1) K01) K04)
                                        225/45R18
                                        K25) M00)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/40R18                                A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     M00)                                     BF1) E99) K01) K04) K81)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R18
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.                    225/40R18
                e1*2001/116*0470*02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
246                           e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse     215/40R18                                A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     M00) N225)                               BF1) E100) K04)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/40R18
                ab EG-Genehmigungs- K13) K22)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*04) 235/35R18

                                        245/35R18
                                        K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                        M00) N225)          K04) K20) K28)      BF1) E100) V00)
                                                            K103)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/40R18                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                               A11) BF1) K03) K04)
                Mehrlenker-Hinterachse)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, C204)          M00) N225)                               BF1) E110)

                                        225/40R18
                                        A01) K01) K13) N235)

                                        235/35R18
                                        A01) K01) K04) N245)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K04) K13) K21)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                        K01) K13)           K04) K21)           BF1) E110)
                                        225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                        K01) K13)           K04) K21) K106)     BF1) E110)
                                        235/35R18           265/30R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K21)           BF1) E110) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     4 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
117                           e1*2007/46*1007*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse 215/40R18                                   A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     M00) N225)                               BF1) E93a) E100) K04)

                                       225/40R18
                                       K01) K13) K25)

                                       245/35R18
                                       K01) K13) K25) K28)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                        K01) K13) K25)      K04) K28)           BF1) E93a) E100)
                                        225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                        K01) K13) K25)      K02) K28) K103)     BF1) E93a) E100) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                              BF1)
                                       225/45R18 M+S
                                       M00)

                                       235/40R18
                                       A01) K03)

                                       245/35R18
                                       A01) K01) K02)

                                       245/40R18
                                       A01) K01) K02) K14)

                                       255/35R18
                                       A01) K01) K02) K14)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310     Mercedes CLA 45        225/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                AMG , CLA AMG 45 S     M00)                                     BF1)
                (Limousine, Kombi)
                                       235/40R18 M+S

                                       245/40R18

                                       265/35R18
                                       A01) K01) K14)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     5 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        235/45R18                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          A94)                                   A11) BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/45R18
                ab 225/..)               A94)

                                        255/40R18
                                        A94)

                                        255/45R18
                                        A94a)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/45R18           275/40R18           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/45R18                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          A94) N255)                             A11) BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   255/40R18
                ab 245/..)               A94) N265)

                                        255/45R18
                                        A94a) N265)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/45R18           275/40R18           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     6 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse        225/40R18                               A02) bis A10)
                (W212, Limousine,                                                A11) BF1) E111)
                Ausführungen mit         235/40R18
                kleinsten Serienreifen
                in 16Zoll)               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         235/40R18           265/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                A11) BF1) E111) V00)
                                         235/40R18           275/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                A11) BF1) E111) V00)
                                         245/40R18           265/35R18           A01) bis A10)
                                         K03)                K04)                A11) BF1) E111) V00)
                                         245/40R18           275/35R18           A01) bis A10)
                                         K03)                K04)                A11) BF1) E111) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
125 bis 300     Mercedes E-Klasse        245/40R18        265/35R18              A01) bis A10)
                (W212, Limousine,        K03)             K04)                   BF1) E111) V00)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/40R18        275/35R18              A01) bis A10)
                in 17Zoll oder 18Zoll)   K03)             K04)                   BF1) E111) V00)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                            e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/40R18                               A02) bis A10)
                (S212, Kombi,                                                    BF1) E111) T95)
                Ausführungen mit         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                kleinsten Serienreifen   vorne               hinten
                225/..)
                                         235/40R18           265/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF1) E111) V00)
                                         235/40R18           275/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF1) E111) V00)
                                         245/40R18           265/35R18           A01) bis A10)
                                         K03)                K04)                BF1) E111)
                                         245/40R18           275/35R18           A01) bis A10)
                                         K03)                K04)                BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     7 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                            e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
125 bis 300     Mercedes E-Klasse        245/40R18        265/35R18             A01) bis A10)
                (S212, Kombi,            K03)             K04)                  BF1) E111) V00)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/40R18        275/35R18             A01) bis A10)
                245/..)                  K03)             K04)                  BF1) E111) V00)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                                A02) bis A10)
                (W213, Limousine)      A94) M00) N235) T95)                     A11) BF2) E111a)

                                       235/45R18
                                       A94) N245)

                                       245/40R18
                                       A94) N255) T97)

                                       245/45R18
                                       A94a) N255)

                                       255/40R18
                                       A01) A94) K03) N265)

                                       255/45R18
                                       A01) GA2) K03) N265)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        235/45R18           265/40R18           A02) bis A10)
                                        N245)               A94a) N275)         A11) BF2) E111a) V00)
                                        245/45R18           275/40R18           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2) E111a)
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Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     8 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                                A02) bis A10)
                (S213, Kombi)          A94) M00) N235) T95)                     A11) BF2)

                                       235/45R18
                                       A94) N245) T98)

                                       245/45R18
                                       A94a) N255)

                                       255/40R18
                                       A01) A94) K03) N265) T99)

                                       255/45R18
                                       A01) GA2) K03) N265)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/45R18           275/40R18           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/50R18                                A01) bis A10)
                                       K61) M00)                                BF3) K01) K02)

                                       265/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           245/45R18                                A01) bis A10)
                                                                                BF1) K118)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/45R18 M+S                                A01) bis A10)
                                                                                BF1) K118)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           245/50R18                                A01) bis A10)
                (H247)                                                          A11) BF1) K01) K02) K61)
                                                                                M00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     9 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           245/50R18                         A01) bis A10)
                (X247)                                                   BF1) K01) K02) K61) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245     Mercedes M-Klasse,     235/60R18                         A01) bis A10)
                GLE-Klasse             ER3) K03) K04) M00) N245)         A11) BF2) E107) E108) EF0)
                (W166)
                                       245/60R18
                                       ER1) K01) K04) M00) N255)

                                       255/55R18
                                       ER3) K01) K04)

                                       265/55R18
                                       ER1) K01) K02)

                                       275/50R18
                                       ER4) K01) K02)

                                       285/50R18
                                       ER2) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225     Mercedes ML-Klasse     235/60R18                         A01) bis A10)
                                       ER3) M00) N245)                   BF2) K01)

                                       245/60R18
                                       ER1) G5M) M00) N255)

                                       255/55R18
                                       ER3) K04)

                                       265/55R18
                                       ER1) G5M) K04)

                                       275/50R18
                                       ER4) K04)

                                       285/50R18
                                       ER2) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     10 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225     Mercedes R-Klasse      235/60R18                            A01) bis A10)
                                       ER3) K04) M00) N245)                 A94) BF2) K01)

                                         235/60R18 M+S
                                         ER3) K04) M00)

                                         245/60R18
                                         ER1) G4P) K04) M00) N255)

                                         245/60R18 M+S
                                         ER1) G4P) K04) M00)

                                         255/55R18
                                         ER3) K02)

                                         265/55R18
                                         ER1) G4P) K02)

                                         275/50R18
                                         ER4) K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639                              e9*2001/116*0048*..
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/4                            L275
639/5                            e1*2007/46*0459*..
639/5                            L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano      235/45R18                         A01) bis A10)
                (2. Generation W/V        K04) N245) T98)                   BF2) E106) K01)
                639, Ausführungen mit
                kleinster Serienbereifung 245/45R18
                in 16/17/18Zoll; 2WD,     K02) T100)
                4WD)
                                          255/40R18
                                          K02) T99)

                                         265/40R18
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     11 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R18                          A01) bis A10)
                Marco Polo               K03) T98)                          BF4) E105) ER5) K04)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 235/50R18
                18Zoll; 2WD und 4WD) G0H) K01) K13) K25) K123) M00) T101)

                                         245/45R18
                                         K01) T100)

                                         255/40R18
                                         K01) T99)

                                         255/45R18
                                         GHC) K01) K13) K25) K123)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
639/4                          e1*2007/46*0458*..
639/5                          e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R18                          A01) bis A10)
                Marco Polo                G01) K03) T98)                    BF4) E105) ER5) K04)
                (W 447, Ausführungen
                mit kleinster             235/50R18
                Serienbereifung in19Zoll; K01) K13) K25) K123) M00)
                2WD und 4WD)
                                          245/45R18
                                          K01) T100)

                                         255/40R18
                                         G01) K01) T99)

                                         255/45R18
                                         K01) K13) K25) K123)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
639/4                          e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18                           A01) bis A10)
                Tourer                  K03) T98)                           BF4) ER5) K04)
                (Serie 225/55R17C)
                                        245/45R18
                                        K01) T100)

                                         255/40R18
                                         K01) T99)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     12 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
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E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G4P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
       warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
       Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
          Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
         nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
      • der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
      • die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     17 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. :                10b
Seite :                     18 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8905



T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 10b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.10.2022