Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 68R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 68R8905.173 Radausführungskennz.: 68R8905.173 Radgröße: 9Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3044 130 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, C204) M00) BF1) E110) N225) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) A205) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A94) A11) BF1) E110a) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) M00) N235) A11) BF1) E110a) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) M00) A11) BF1) E110a) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A94) N245) A11) BF1) E110a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) A94) A11) BF1) E110a) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) N245) A11) BF1) E110a) G01) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) A11) BF1) E110a) G01) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) A11) BF1) E110a) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A11) BF1) E110a) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K132) A11) BF1) E110a) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K122) K132) A11) BF1) E110a) V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K122) K132) A11) BF1) E110a) G01) V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K04) K132) A11) BF1) E110a) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) AMG A94) BF1) (Coupe C205, Cabrio 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) A205) M00) BF1) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, W205) A94) N235) T92) A11) BF1) E103) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A94) T92) A11) BF1) E103) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) M00) N235) A11) BF1) E103) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) M00) A11) BF1) E103) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A94a) K04) N245) A11) BF1) E103) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) A94a) K04) A11) BF1) E103) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94a) K04) T94) A11) BF1) E103) V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E103) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E103) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) AMG A94) BF1) (Limousine, W205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) M00) BF1) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Kombi, S205) A94) N235) T92) A11) BF1) E103) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A94) T92) A11) BF1) E103) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) M00) N235) A11) BF1) E103) GCT) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) M00) A11) BF1) E103) GCT) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) A94a) K04) N245) A11) BF1) E103) GCT) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) A94a) K04) A11) BF1) E103) GCT) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) GCT) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94a) K04) T94) A11) BF1) E103) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) GCT) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E103) V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E103) GCT) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E103) GCT) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) AMG A94) BF1) (Kombi, S205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) M00) BF1) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 150 Mercedes CLS 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; BF1) EF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) 245/45R17) BF1) EF1) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2) Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) A11) BF2) ab 225/..) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) A94a) A11) BF2) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF2) Ausführungen mit 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A94a) N265) A11) BF2) ab 245/..) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (W213, Limousine) A94) M00) T95) A11) BF2) E111a) N235) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) A94) A11) BF2) E111a) N245) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) A94) N255) T97) A11) BF2) E111a) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) A94a) N255) A11) BF2) E111a) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) N265) A11) BF2) E111a) GA2) HL 245/40R18 HL 245/40R18 A01) bis A10) A94) N255) A11) BF2) E111a) 215/50R18 265/40R18 A01) bis A10) A94a) N275) A11) BF2) E111a) V00) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) A11) BF2) E111a) V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) A94a) N275) A11) BF2) E111a) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) A11) BF2) E111a) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (S213, Kombi) A94) M00) T95) A11) BF2) N235) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) A94) T98) A11) BF2) N245) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) A94a) N255) A11) BF2) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) N265) A11) BF2) GA2) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) A11) BF2) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) A94) K04) M00) BF3) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) A94) K02) M00) BF3) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) A94a) K02) BF3) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) A94) K02) BF3) V00) 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) A94a) K02) BF3) V00) 235/55R18 285/45R18 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 245/50R18 265/45R18 A01) bis A10) A94) K02) BF3) V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) A94a) K02) BF3) V00) 255/50R18 275/45R18 A01) bis A10) A94a) K02) BF3) V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) K02) BF3) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2-N, ET30 9Jx18H2-N, ET45 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) (W223, mit A94) M00) A11) BF2) E130) EF0) N255) Hinterachslenkung bis 255/50R18 255/50R18 A02) bis A10) 4,5°) A94a) A11) BF2) E130) EF0) 255/50R18 285/45R18 A02) bis A10) A94a) A11) BF2) E130) EF0) V00) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.073 (ABE-Nr. 53631*03) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3044 Anzugsmoment: 130 Nm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO Nr. : RA-001167-D0-104 Anlage-Nr. : AB1g Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 68R8905 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB1g mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023