Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     1 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  68R9955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                         68R9955.073
Radausführungskennz.:                                  68R9955.073
Radgröße:                                              9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr.
54214*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     2 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                        moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                                     ZP50719     160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                                     ZPS5X4002 160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF2       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                              ZP50727         140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
          2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                              140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                            ZP50727         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
          2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                            140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                            ZP50727         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
          2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                            140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF5       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                       ZP50706         160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                       ZPS5X3307 160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF6       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                       ZP50706         180 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                       ZPS5X3307 180 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                                 e1*2007/46*1914*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
158              Audi e-tron, e-tron        255/55R19        255/55R19                     A01) bis A10)
                 Sportback, Q8 e-tron,                       K04) M00)                     BF1) ER2)
                 Q8 Sportback e-tron        265/55R19        265/55R19                     A01) bis A10)
                                                             K04)                          BF1) ER1)
                                            275/50R19        275/50R19                     A01) bis A10)
                                                             K04)                          BF1) ER2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     3 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
88 bis 199       Audi A4, A4 quattro     225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Baureihe B8,                             K04) M00)                       BF2) E79) N235) T88)
                 Limousine, Kombi,       235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                 außer S4)                                 K04) K28) K64) T91)             BF2) E79) N245)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
200 bis 245      Audi A4, S4            235/35R19 M+S      235/35R19 M+S       A01) bis A10)
                 (Baureihe B8,                             K04) K28) K64) T91) BF2) E79)
                 Limousine, Kombi)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
90 bis 210       Audi A4, A4 quattro     225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Baureihe B9,                             K04) M00)                       BF2) E79a) T88)
                 Limousine, Kombi)       235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K28) T91)                  BF2) E79a)
                                         255/30R19         255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K28) T91)                  BF2) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     4 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
251 bis 260      Audi S4                235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Baureihe B9,                             K04) K28)                       BF3) E79a) T91)
                 Limousine, Kombi )     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K28)                       BF3) E79a) T91)
                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K28)                       BF3) E79a) T91)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 180      Audi A4 Allroad          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                 (Baureihe B8)                                                             BF2) E79b)
                                          245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E79b)
                                             255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K04) K70)              BF2) E79b)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 210      Audi A4 Allroad          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                 (Baureihe B9)                                                             BF2) E79c)
                                          245/40R19        245/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E79c)
                                          255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E79c)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     5 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 245      Audi A5                   235/35R19        235/35R19                      A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF2) E82) N245) T91)
                 Baureihe 8F und 8T)       235/40R19        235/40R19                      A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E82) G4W) N245)
                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E82)
                                             255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E82) GCG)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
245 bis 260      Audi S5                   245/35R19        245/35R19                      A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF2) E82)
                 Baureihe 8F und 8T)       255/35R19        255/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E82) GCF)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
90 bis 210       Audi A5                   225/35R19        225/35R19                      A02) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Baureihe                  M00)                           BF2) E82a) T88)
                 F5)                       235/35R19        235/35R19                      A02) bis A10)
                                                            T91)                           BF2) E82a)
                                           245/35R19        245/35R19                      A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF2) E82a)
                                           255/30R19        255/30R19                      A01) bis A10)
                                                            K04) T91)                      BF2) E82a)
                                           255/35R19        255/35R19                      A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF2) E82a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     6 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
251 bis 260      Audi S5                   245/35R19        245/35R19                      A01) bis A10)
                 (5-türer, Coupe, Baureihe                  K04)                           BF2) E82a)
                 F5)                       255/30R19        255/30R19                      A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF2) E82a) T91)
                                           255/35R19        255/35R19                      A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF2) E82a) G4X)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 210      Audi A5                  235/35R19        235/35R19                       A02) bis A10)
                 (Cabriolet, Baureihe F5)                                                  BF2) E82a) T91)
                                          245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E82a)
                                          255/30R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E82a) T91)
                                          255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E82a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
260              Audi S5                  245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                 (Cabriolet, Baureihe F5)                  K04)                            BF2) E82a)
                                          255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) E82a) G4X)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     7 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 245      Audi A6                 235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                        BF2) E54) N245)
                                         245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K28) K71)                       BF2) E54) N255)
                                         255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K28) K71)                  BF2) E54)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
309 bis 331      Audi S6                 255/40R19         255/40R19        A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                        K04) K28) K71)   BF3)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 195      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                        K04) M00)                       BF2) E21) EF0)
                 Frontantrieb)           255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) E21) EF0)
                                         255/45R19         255/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) E21) EF0) GG3)
                                         245/45R19         275/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     8 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
150 bis 250      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                        K04) M00)                       A11) BF2) E21) E54) EF0)
                 Allradantrieb)                                                            N255)
                                         255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                         255/45R19         255/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                                                           GG3)
                                             245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K02)                   A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   245/40R19         245/40R19        A02) bis A10)
                                                                            BF2) N255)
                                         255/40R19         255/40R19        A01) bis A10)
                                                           K63)             BF2)
                                         235/45R19         265/40R19        A01) bis A10)
                                                           K63)             BF2) V00)
                                         245/40R19         275/35R19        A01) bis A10)
                                                           K04) K63)        BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   255/40R19         255/40R19        A01) bis A10)
                                                           K63)             BF2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     9 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
120 bis 250      Audi A7 Sportback       245/45R19         245/45R19                       A02) bis A10)
                                                           M00)                            BF2) E21) EF0)
                                         255/45R19         255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E21) EF0)
                                             245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF2) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
150 bis 368      Audi A8, A8L           245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                           M00)                            BF4) E44) N255)
                                        255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF4) E44)
                                             235/50R19              255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF4) E44) V00)
                                             245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF4) E44) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
210 bis 338      Audi A8, A8 L          245/45R19          245/45R19        A02) bis A10)
                                                           M00)             A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                                            N255)
                                        255/45R19          255/45R19        A01) bis A10)
                                                           K04)             A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                        265/45R19          265/45R19        A01) bis A10)
                                                           K04)             A11) BF3) E44) EB1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     10 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 200      Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                       A01) bis A10)
                 (ohne                                     A94) K04)                       BF5) EF0)
                 Serienverbreiterung)     255/50R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                       BF5) EF0)
                                          275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF5) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 200      Audi Q5                   255/45R19        255/45R19                      A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                  A94)                           BF5) EF0)
                                           255/50R19        255/50R19                      A01) bis A10)
                                                            K04) M00)                      BF5) EF0)
                                           275/45R19        275/45R19                      A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF5) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
230 bis 260      Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/50R19 M+S        255/50R19 M+S                  A01) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                  K04) M00)                      BF5)
                                           275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                  A01) bis A10)
                                                            K04)                           BF5)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     11 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                       A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     K02) M00)                       A11) BF5) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)   265/45R19        265/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       A11) BF5) E44)
                                          275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K02)                      A11) BF5) E44)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                   A01) bis A10)
                 Sportback                                 K02) M00)                       BF5)
                 (ohne Verbreiterungs-    265/45R19 M+S    265/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                 Flaps vorne u. hinten)                    A94) K04)                       BF5)
                                          275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a) K02)                      BF5)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19            255/50R19                      A01) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-                       K02) M00)                      A11) BF5) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)    265/45R19        265/45R19                      A01) bis A10)
                                                            A94) K04)                      A11) BF5) E44)
                                           275/45R19        275/45R19                      A01) bis A10)
                                                            A94a) K02)                     A11) BF5) E44)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     12 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                  A01) bis A10)
                 Sportback                                  K02) M00)                      BF5)
                 (mit Verbreiterungs-      265/45R19 M+S    265/45R19 M+S                  A01) bis A10)
                 Flaps vorne u. hinten)                     A94) K04)                      BF5)
                                           275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                  A01) bis A10)
                                                            A94a) K02)                     BF5)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
155 bis 250      Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                       A02) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     M00)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
                 Flaps)                   255/55R19        255/55R19                       A02) bis A10)
                                                           M00)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
                                          275/50R19        275/50R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                                e1*2001/116*0350*..
4L                                e1*2001/116*0367*..
4L1                               e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
155 bis 250      Audi Q7                   255/50R19        255/50R19                      A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-                       M00)                           BF6) E78a) EF0) ER2)
                 Flaps)                    255/55R19        255/55R19                      A02) bis A10)
                                                            M00)                           BF6) E78a) EF0) ER2)
                                           275/50R19        275/50R19                      A02) bis A10)
                                                                                           BF6) E78a) EF0) ER2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     13 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     14 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50719
       Anzugsmoment: 160 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4002
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
       mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     15 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 160 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 180 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
        'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     16 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955



E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø420x40 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø370x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     17 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
          ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
          um 5 mm zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD1f
Seite :                     18 / 18
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD1f mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2024