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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       1/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R9955
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            68R9955.073
Radausführungskennz.:                                     68R9955.073
Radgröße:                                                 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                       ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       2/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        245/40R19                               A01) bis A10)
                xDrive                                                          A11) BF1) E21) K01)
                (Kombi, außer M550d     255/35R19
                xDrive)                 K04) T96)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/40R19           275/35R19           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                A11) BF1) E21)
                                        245/40R19 M+S       275/35R19 M+S       A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                A11) BF1) E21)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                           e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             BMW 5er                245/40R19 M+S                            A01) bis A10)
                (Kombi, nur M550d                                               BF1) E21) K01) W255)
                xDrive)                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       245/40R19           275/35R19            A01) bis A10)
                                       K01)                K02)                 BF1) E21)
                                       255/35R19           285/30R19            A01) bis A10)
                                       K01)                K02)                 BF1) E21) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F5LM                          e1*2007/46*1828*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 bis 460     BMW M5, M5             265/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                Competition            A94a)                                    BF1)

                                        275/35R19 M+S
                                        A94a)

                                        275/40R19 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        265/40R19 M+S       275/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        265/40R19 M+S       285/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                                BF1)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       3/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 255/45R19                                A01) bis A10)
                                                                                A11) BF1) K04)
                                       265/45R19
                                       K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S                              A01) bis A10)
                                                                                A11) BF1) EF0) K04)
                                       265/45R19 M+S
                                       K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE                          e1*2007/46*2130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              BMW iX3                255/45R19                                A01) bis A10)
                                       A94)                                     BF1) ER1) K04)

                                       265/45R19
                                       A94a) K03)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        255/45R19           285/40R19           A01) bis A10)
                                                            K04)                BF1) ER1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                 255/45R19                                A02) bis A10)
                                       A94a)                                    A11) BF1)

                                       265/45R19
                                       A94)

                                       275/45R19
                                       A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        255/45R19           285/40R19           A01) bis A10)
                                                            A94) K04)           A11) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       4/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S                              A02) bis A10)
                                       A94a)                                    A11) BF1)

                                       265/45R19 M+S
                                       A94)

                                       275/45R19 M+S
                                       A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        255/45R19 M+S       285/40R19 M+S       A01) bis A10)
                                                            A94) K04)           A11) BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                 255/50R19                                A02) bis A10)
                                       A93a) M00) N265)                         A94) BF2) E71) EF0) ER1)

                                       255/55R19
                                       M00) N265)

                                       265/45R19
                                       A93) T105)

                                       275/45R19
                                       A93)

                                       275/50R19
                                       A01) K01) K04)

                                       285/45R19
                                       A01) A93a) K01)

                                       295/45R19
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       5/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                           e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                 245/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                                       A94a)                                    BF1)

                                       255/35R19
                                       N265)

                                       255/35R19 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/35R19           265/35R19           A02) bis A10)
                                        N255)               N275)               BF1) V00)
                                        255/35R19           275/35R19           A01) bis A10)
                                                            K04) K34)           BF1)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       6/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       7/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K34)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  1a
Seite :                       8/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955



T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022